Bodensee-Taximord: Angeklagter schweigt
Konstanz (dpa) - Eine 32 Jahre alte Taxifahrerin soll er erstochen, eine 44-jährige Kollegin lebensgefährlich verletzt und vergewaltigt haben. In Konstanz hat der Prozess um den Taximord vom Bodensee begonnen.
Der 28 Jahre alte Angeklagten schwieg am ersten Verhandlungstag. Die Staatsanwaltschaft legt ihm Mord aus Habgier, Heimtücke und sexuellen Motiven zur Last. Seine Beute betrug wenige 100 Euro. Die Taten passierten im Juni vergangenen Jahres. Der Prozess startete unter scharfen Sicherheitsvorkehrungen und unter großem Interesse des Publikums.
Das Konstanzer Landgericht kündigte an, dass neben einer Freiheitsstrafe auch eine Sicherungsverwahrung für den 28-Jährigen in Betracht komme. Das Urteil soll am 8. Februar verkündet werden.
Äußerlich regungslos verfolgte der jungenhaft wirkende Angeklagte den Beginn des Prozesses. Zu den brutalen Attacken auf die Frauen wollte er keine Aussagen machen. Schon bei den Vernehmungen der Polizei hatte er hartnäckig geschwiegen.
Im Mittelpunkt des ersten Prozesstages stand die Bluttat in Singen, die das Opfer nur überlebt hat, weil es rund zwölf Stunden später von der Polizei gefunden wurde. „Ich habe noch nie so eine brutale Tat gesehen“, sagte Christine Thurau, Anwältin der 44-Jährigen, am Rande der Verhandlung. Die Taxifahrerin wird in einer Reha-Klinik wegen ihrer rechtsseitigen Lähmung behandelt und soll dort vom Gericht vernommen werden. „Ich möchte erreichen, dass der Täter nie wieder einen Fuß in Freiheit setzt“, sagte die Vertreterin der Nebenklage.
Laut Anklageschrift hatte der 28-Jährige die Taxifahrerin mit vorgehaltenem Messer in Singen auf einen abgelegenen Feldweg dirigiert, weil er sie töten, berauben und vergewaltigen wollte. Sie hatte sich nach Stichen in den Hals tot gestellt. „Er schleppte sie ins Gebüsch und merkte nicht, dass sie noch lebte“, sagte Oberstaatsanwalt Peter Muthmann. Dort habe sich der 28-Jährige an der vermeintlich Toten vergangen. Laut Anklage erbeutete er 280 Euro und eine Goldkette.
„Ich halte ihn für psychisch krank“, sagte sein Pflichtverteidiger Klaus Frank vor Verhandlungsbeginn. „Ob mein Mandant schuldunfähig ist, müssen aber die Richter entscheiden.“ Der 28-Jährige war am 13. Juni in Senftenberg (Brandenburg) im Haus seiner Großmutter gefasst worden. Auf seine Spur hatte eine DNA-Probe geführt, die von ihm wegen kleinerer Diebstähle 2007 im Raum Singen genommen worden war.