Brechmittel-Prozess soll Todesursache klären
Bremen (dpa) - Der Tod eines mutmaßlichen Drogendealers nach dem Einsatz von Brechmitteln beschäftigt seit Dienstag erneut das Bremer Landgericht. Angeklagt ist ein 46 Jahre alter Polizeiarzt.
Er muss sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Er hatte dem 35-Jährigen Ende 2004 Brechsirup und Wasser über eine Magensonde verabreicht, damit er zuvor verschlucktes Kokain erbricht. Der Mann fiel ins Koma und starb kurz darauf.
In einem ersten Prozess 2008 hatten die Richter den Polizeiarzt freigesprochen. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil im vergangenen April auf. Ungeklärt blieb im ersten Verfahren, ob der aus Sierra Leone stammende Mann bei dem Brechmittel-Einsatz Wasser in die Lunge bekommen hatte und ertrunken war oder ob er wegen eines Herzschadens starb.
„Das gilt es vor allem aufzuklären“, sagte der Vorsitzende Richter Helmut Kellermann zum Prozessauftakt. Damals hatten acht Gutachter dazu vor Gericht ausgesagt und waren zu verschiedenen Ergebnissen gekommen. Weil die Experten die Todesursache nicht zweifelsfrei klären konnten, hatte neben der Verteidigung auch die Staatsanwaltschaft auf Freispruch plädiert. Die Richter urteilten schließlich, dass dem Angeklagten eine Schuld nicht nachzuweisen sei.
Das sah der Bundesgerichtshof anders. Seiner Ansicht nach handelte der damalige Polizeiarzt unverhältnismäßig und menschenunwürdig. Der Mediziner hatte dem 35-Jährigen Brechsirup und Wasser über die Sonde verabreicht, aber die Prozedur nicht beendet, als dieser ein erstes Rauschgiftkügelchen erbrach.
Vielmehr führte der Arzt dem Mann einen Spatel oder eine Pinzette in den Rachen, um einen weiteren Brechreiz auszulösen. Der 35-Jährige fiel nach einiger Zeit ins Koma und starb wenige Tage später im Krankenhaus. Deshalb kommt den Bundesrichtern zufolge auch eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Betracht. Der Angeklagte wollte sich zu den Vorwürfen am ersten Prozesstag nicht äußern.
Die Verhandlung wird am Freitag fortgesetzt. Dann sollen ein Polizist und zwei Rettungssanitäter aussagen.