Entsprechend kann jede Kamera zu Einschüchterung und Verhaltensänderung führen.
Das Verfassungsgericht hat schon 2008 die automatisierte Kennzeichenerfassung verboten. Die Behörden kennen die Rechtslage. Zwar besteht kein Anlass, an ihrer Lauterkeit zu zweifeln. Dennoch ist eine offensive Aufklärung über ihre Beweggründe eine Bringschuld.