Beratungen zu Maßnahmen Bund-Länder-Runde ringt um Corona-Strategie: Das steht in der Beschlussvorlage
Bund und Länder beraten über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie. Wo es noch strittige Punkte geben könnte, geht aus einer neuen Beschlussvorlage hervor.
Bei den Länder-Beratungen über Maßnahmen gegen die dramatische Corona-Entwicklung gibt es in wichtigen Punkten kurz vor dem am Nachmittag geplanten Treffen mit der geschäftsführenden Kanzlerin Angela Merkel (CDU) noch keine Einigkeit. So ist weiterhin unklar, ab welcher Hospitalisierungsrate es Zugangsbeschränkungen für Ungeimpfte oder etwa auch Testpflichten für Geimpfte und Genesene (2G plus) geben soll. Das geht aus einem der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag vorliegenden Beschlussvorschlag hervor, der nach Beratungen der Staatskanzleichefs vom Mittwochabend in der Nacht von Nordrhein-Westfalen an die anderen Länder verschickt worden war. NRW ist aktuell Vorsitzland der Ministerpräsidentenkonferenz.
An den Beratungen am Mittwochabend hatte auch der amtierende Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) teilgenommen. Grundsätzlich gilt, dass es sich auch bei dem nun vorliegenden Beschlussentwurf lediglich um eine Diskussionsgrundlage handelt. Eine endgültige Einigung gibt es wie bei den vorherigen Runden der Ministerpräsidentenkonferenz mit Merkel erst ganz am Schluss. Am Donnerstag war offen, wie lange die am frühen Nachmittag beginnenden Beratungen dauern würden.
Die umstrittenen Punkte sind in dem Entwurf wie üblich in Klammern gesetzt. Das Papier sollte am Donnerstagvormittag zunächst unter den Ländergruppen mit SPD-Führung auf der einen (A-Seite) und den Ländern unter Unionsführung (B-Seite) weiter getrennt beraten werden. Zu den B-Ländern gehört auch Baden-Württemberg, dessen Ministerpräsident Winfried Kretschmann den Grünen angehört. Gegen 10.30 Uhr sollten die Ministerpräsidenten in großer Runde weiter beraten. Das gemeinsame Treffen mit Merkel sollte um 13.00 Uhr als Videokonferenz beginnen.
Unklar war weiterhin auch, wie es mit der von der Unionsseite geforderten Verlängerung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite weitergeht. Im Bundestag stellte die Unionsfraktion einen Antrag zur Verlängerung, dem aber wenig Chancen auf Erfolg gegeben wurden. Die Ampel-Fraktionen von SPD, Grünen und FDP sind dagegen.
Auch in dem Papier für die Beratungen der Ministerpräsidenten mit Merkel ist dieser Punkt mit Klammern versehen. In dem nicht geeinten Punkt 19 des Papiers heißt es, die Anwendung wichtiger, im Infektionsschutzgesetz aufgeführter Maßnahmen setze die Feststellung des Bestehens einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite voraus. Dabei dürfte es sich um die Haltung der unionsgeführten Länder handeln.
Die bisher vom Bundestag festgestellte „Epidemische Lage von nationaler Tragweite“ läuft zum 25. November aus. SPD, Grüne und FDP wollen stattdessen mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes eine Rechtsgrundlage für Auflagen vor Ort schaffen. Der Bundestag wollte darüber am Vormittag abschließend beraten. Am Freitag muss darüber auch noch der Bundesrat entscheiden. Aus diesem Grund kommt den Bund-Länder-Beratungen mit Merkel eine große Bedeutung zu.
Laut der Beschlussvorlage werden alle bisher Ungeimpften aufgerufen, sich impfen zu lassen. Der Bund solle zusagen, Impfzentren und andere organisierte Impfmöglichkeiten bis 30. April weiter zu unterstützen. In Alten- und Pflegeheimen sollen Mitarbeiter und Besucher täglich einen negativen Test vorweisen müssen, auch ein Eigentest soll demnach möglich sein. Zudem werden in dem Entwurf 3G-Regeln am Arbeitsplatz sowie in Bussen und Bahnen als notwendig erachtet. Bürgertests sollten kostenlos bleiben, der Bund dafür die Kosten tragen. Für Unternehmen solle die Überbrückungshilfe III Plus über den Jahreswechsel hinaus bis 31. März 2022 verlängert werden.
Corona in Deutschland: 2G-Plus-Regel laut Beschlussvorlage der SPD-Seite angedacht
Bund und Länder wollen bei ihrer neuen Corona-Spitzenrunde am Donnerstag laut einer Beschlussvorlage der SPD-Seite ab einer bestimmten Zuspitzung der Lage die Einführung der sogenannten 2G-plus-Regel in stark infektionsgefährdeten Bereichen beschließen. Dies gelte "insbesondere in Diskotheken, Clubs und Bars", heißt es in dem Papier, das der Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag vorlag.
Bei 2G-Plus wird auch von Geimpften und Genesenen zusätzlich ein aktueller negativer Coronatest verlangt. Laut Formulierung in der Vorlage sind jedoch auch generell "zusätzliche Schutzmaßnahmen" trotz einer 2G-Regelung gemeint. Ungeimpfte haben bei 2G ohnehin keinen Zutritt. Offen ist demnach laut Beschlussvorlage noch, ab welchem Schwellenwert die Länder 2G-Plus-Regeln einführen werden.
Als Indikator wird der Vorlage zufolge die Hospitalisierungsquote genannt. Sie ist bereits ein Leitwert im Krisenmanagement und gibt an, wie viele Menschen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen wegen einer Corona-Infektion in Krankenhäusern aufgenommen wurden.
Wörtlich heißt es in der Vorlage für den am Donnerstagnachmittag tagenden Bund-Länder-Gipfel: "Die Länder werden zudem, sofern die für das jeweilige Land ausgewiesene Hospitalisierungsrate den Schwellenwert [X] überschreitet, Ausnahmen und Erleichterungen von Schutzmaßnahmen auch bei geimpften und genesenen Personen vom Vorliegen eines negativen Testergebnisses abhängig machen oder trotz 2G-Regelung zusätzliche Schutzmaßnahmen veranlassen (2G-Plus)."
Darüber hinaus wollen die Regierungschefinnen und Regierungschef der Länder sowie die amtierende Bundesregierung laut der Vorlage der SPD-Seite eine "flächendeckende 2G-Regelung" für den Freizeit-, Veranstaltungs-, Gastronomie-, Kultur-, Sport- und Tourismusbereich beschließen. Eine solche gilt allerdings in vielen Bundesländern bereits. Kinder und Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, werden dabei von 2G und 2G-Plus ausgenommen.
Bei einem besonders hohen Infektionsgeschehen und einer besonders hohen Belastung des Gesundheitssystems in sogenannten Hotsports behalten sich die Länder demnach darüber hinaus ausdrücklich auch vor, "konsequent" in eigener Kompetenz "von den weitergehenden Möglichkeiten des Infektionsschutzgesetzes" Gebrauch zu machen. Sie würden "im Rahmen der landesrechtlichen Regelungen gemeinsam mit den Landesparlamente erforderliche Maßnahmen ergreifen", heißt es.