Burger-King-Betreiber will Betriebsrat kündigen

Ein Burger-King-Betreiber will vor Gericht die Kündigung eines Betriebsrats durchsetzen. Von „zweifelhaften Methoden“ spricht die Gewerkschaft, von „Verleumdungskampagne“ die Gegenpartei.

Dortmund (dpa). Eine Anhörung vor dem Arbeitsgericht Dortmund im Kündigungsstreit zwischen einem Burger-King-Franchisenehmer und einem Betriebsratsvorsitzenden ist am Freitag ergebnislos vertagt worden. Die Geschäftsführung einer Burger-King-Filiale hat ihm gekündigt, weil er eine Krankheit nur vorgetäuscht habe. Dies begründet sie damit, dass der krankschreibende Arzt auch in anderen Fällen grundlos Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausgestellt habe.

Da die Zustimmung des Dortmunder Betriebsrats zur Kündigung seines Vorsitzenden fehlt, versucht der Arbeitgeber, sich vor Gericht durchzusetzen. Der Anwalt des Unternehmens sah sich aber bei dem ersten Anhörungstermin nicht in der Lage, mit der Gegenpartei zu sprechen: Deren Anwalt könne keine ordentliche Vollmacht des Betriebsrat vorlegen. Und die Befassung des Betriebsrats mit der Kündigung habe nicht den Vorschriften entsprochen. Der Richter vertagte die Anhörung.

Der klagenden Fastfoodrestaurantbetreiber Burger King GmbH gehört zur Yi-Ko Holding mit Sitz in Stade. Als Franchisepartner hatte sie im Mai die Tochtergesellschaft mit 91 Filialen des Burger King Ablegers im deutschsprachigen Raum übernommen. Seither geht das Unternehmen laut Gewerkschaft Nahrung Genuss und Gaststätten (NGG) unter Anwendung zweifelhafter Methoden gegen Betriebsräte vor. Die Gewerkschaft spricht von 14 Verfahren gegen Arbeitnehmervertreter.

„Die Masche ist immer die gleiche: Es wird gekündigt und geklagt, um psychologischen Druck aufzubauen“, sagte NGG-Gewerkschaftssekretär Manfred Sträter, nachdem die Anhörung verschoben worden war. Mit ihrem Vorgehen habe die Gegenpartei am Freitag erneut gezeigt, dass sie nicht an einer Klärung in der Sache interessiert sei.

Der Anwalt Helmut Naujoks, der die Yi-Ko Holding vertritt, konterte: „Wir sind sehr verwundert, dass in dieser Massivität auf Burger King eingeschlagen wird.“ Die Gewerkschaft verbreite unwahre Informationen. Er vermute, mit einer „Verleumdungskampagne“ wolle man gezielt das Unternehmen schädigen. „In den Verfahren, die ich bearbeite, geht es um Missbrauch des Betriebsverfassungsgesetzes“, sagte er.

Die Restaurant-Kette Burger King teilte auf Anfrage mit, man sei in intensiven Gespräche mit dem Franchisepartner Yi-Ko Holding, um eine schnellstmögliche Klärung herbeizuführen. Vor dem Hintergrund der eigenständigen Verantwortung der Franchisenehmer für das Personalmanagement könne Burger King seinen Franchisenehmern nur beratend zu Seite stehen. Grundsätzlich stehe Burger King der Bildung von Betriebsräten, die kooperative Zusammenarbeit ermöglichten, positiv gegenüber.