Die Haftbefehle gegen die Männer wurden aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft habe sich unzulässig verhalten und das Gebot auf ein faires Verfahren für die Angeklagten verletzt, sagte der Vorsitzende Richter Rüdiger Harr. Unter anderem hatte die Anklagebehörde immer wieder umfangreiche Akten nachgereicht. (Az.: 8 KLs 100Js 25970/14)
Die fünf Verteidiger der beiden Männer hatten die Aussetzung beantragt. Der Pharmahändler steht im Verdacht, tonnenweise den Crystal-Grundstoff Chlorephedrin gekauft und nach Tschechien weitergereicht zu haben. Dort soll in Drogenküchen Crystal daraus produziert worden sein. Das Gericht hatte die Anklage allerdings schon im Vorfeld mangels Beweisen kräftig eingedampft und nur noch einen Fall von Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zugelassen. Wann der Prozess weitergehen werden kann, ist offen.