„Babykino“ Darum sind Baby-Aufnahmen in 3D bald verboten
Düsseldorf · Medizinisch nicht notwendiges „Babykino“ soll verboten werden. Dabei steht das Wohl der Kinder im Vordergrund.
Medizinisch nicht notwendiges „Babykino“, also Ultraschall bei Ungeborenen im Mutterleib, ist ab 2021 verboten. Darauf hat der Berufsverband der Frauenärzte am Dienstag im Vorfeld seines Jahreskongresses in Düsseldorf hingewiesen. Das Verbot - eine Verordnung der Bundesregierung - umfasse alle Arten von Babykino und -fotos während der Schwangerschaft, die über die medizinische Notwendigkeit hinausgehen.
Die Verordnung des Umweltministeriums war im Dezember verkündet worden.
Babys sollen so vor unnötigen Einflüssen geschützt werden. Für schwangere Frauen sei es inzwischen selbstverständlich, Aufnahmen ihrer ungeborenen Kinder digital zeigen zu können, berichtete der Saarbrücker Frauenarzt Jochen Frenzel. Sehr problematisch sei ein „Babykino“ von nichtmedizinischen Anbietern solcher Geräte, die sich werdende Eltern leihen könnten.
3D- und 4D-Aufnahmen hätten eine höhere Schallbelastung. Medizinisch notwendige, möglichst kurze Untersuchungen seien zwar unproblematisch. Ultraschall erwärme bei längerer Dauer aber das Gewebe um bis zu vier Grad. Dadurch könne es Schaden nehmen. Deshalb sollte die Untersuchung von ausgebildetem Personal vorgenommen werden und nur wenige Sekunden dauern, so Frenzel.