Richtig Gutes tun Das sind die goldenen Regeln des Spendens
Berlin · Weihnachten ist ein Fest des Gebens. Viele wollten dann Gutes tun und spenden. Doch bei wem ist das Geld am besten aufgehoben?
Notleidenden unter die Arme greifen oder das Aufforstungsprojekt unterstützen - Herzensprojekte gibt es viele. Worauf sollten Verbraucher achten, damit nicht nur Geld fließt, sondern die Hilfe auch ankommt? Sieben goldene Regeln.
1. Sich Klarmachen: Was will ich?
Spenden ist „eine sehr persönliche Entscheidung“, sagt Burkhard Wilke vom Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI). Das heißt: Jeder sollte selbst bestimmen, was er wie unterstützen möchte. Das könne eine Organisation sein, aber auch ein einzelner Bettler.
Ähnlich sieht das Max Mälzer vom Deutschen Spendenrat: Umweltschutz, Kulturförderung, Entwicklungshilfe, Linderung von Armut, Schutz von Kindern - eine Vielzahl von Anliegen könne wichtig sein. Es helfe, sich bewusst zu machen, welches Ziel man verfolgen möchte. „Dann fällt einem die Entscheidung, zu spenden, leichter, und man grübelt im Nachhinein nicht, ob es das Richtige war“, sagt Mälzer.
2. Ohne Druck spenden
Bevor Spender ihre Entscheidung fällen, sollten sie sich informieren - besonders, wenn es um größere Summen geht. Darauf weist Andreas Rickert von Phineo hin, einer Beratung für gesellschaftliches Engagement. Bei Fragen zur Organisation oder konkreten Projekten empfiehlt er, sich zu erkundigen.
Beim Spenden soll man sich fair behandelt fühlen, betont Wilke. „Klar ist, man sollte auf der Straße insbesondere eine größere Spende oder Fördermitgliedschaft nicht übereilt entscheiden.“ Dass sich Werber in den Weg stellen, halte das DZI für illegitim. Passanten zurückhaltend anzusprechen, könne aber in Ordnung sein.
Die Verbraucherzentralen halten ebenfalls zu Vorsicht an, wenn Werbung vor allem auf Gefühle abzielt. Mitleiderregende Bilder anstelle von Hinweisen zur Spendenverwendung seien Kennzeichen unseriöser Werbung.
3. Vertrauenswürdigkeit einschätzen
Wenn eine Organisation als gemeinnützig anerkannt wurde, ist das ein erstes Indiz für Vertrauenswürdigkeit, sagt Mälzer. „Das Finanzamt führt zwar keine umfassende Kontrolle durch, aber prüft, dass es eine zweckgerichtete Geschäftsführung gibt.“ Wichtig sei aber auch, dass transparent mit wichtigen Informationen umgegangen wird.
„Seriöse Organisationen veröffentlichen regelmäßige Tätigkeits- oder Jahresberichte“, sagt Mälzer. Darin werden die Gremien, Finanzen und konkrete Projekte beschrieben. „Ich sollte nach dem Querlesen des Jahresberichts das Gefühl haben, dass ich die Organisation besser kenne, dass ich weiß, wie viel Geld sie einnimmt und wofür sie das Geld aufwendet“, erklärt Wilke.
Ein Pluspunkt sei, wenn die Selbstverpflichtung der Initiative Transparente Zivilgesellschaft unterzeichnet wurde, so Wilke. Sie sieht vor, dass bestimmte Grunddaten öffentlich gemacht werden, darunter Satzung, Tätigkeitsbericht und Personalstruktur der Organisation. Mehr als 1200 Organisationen bekennen sich dazu.
Auch die mehr als 60 Mitglieder des Deutschen Spendenrats verpflichten sich zu Transparenz. Nach der Prüfung durch Wirtschaftsprüfer können sie zudem ein Spendenzertifikat erhalten.
4. Siegel als Pluspunkt
Orientierung bieten zudem Siegel. Besonders bekannt ist das Spendensiegel, das die DZI an seriöse Organisationen vergibt. Derzeit tragen es rund 230. Voraussetzung dafür sind unter anderem funktionierende Planung und Kontrolle, eine zweckgerichtete, wirksame und sparsame Mittelverwendung sowie sachliche und wahre Werbung.
Allerdings werden nur Organisationen geprüft, die in den beiden jüngsten abgeschlossenen Geschäftsjahren mehr als 25.000 Euro pro Jahr eingenommen haben. Zudem muss die Organisation für die jährliche Prüfung zahlen. Trägt eine Initiative das Spendensiegel nicht, heißt das also nicht automatisch, dass sie unseriös ist.
Auf der DZI-Homepage gibt es auch zu Spendensammlern ohne Siegel Informationen. Vor manchen warnt die aus öffentlichen Mitteln finanzierte Stiftung.
5. Wirkungsvolle Projekte erkennen
Viele Spender wünschen sich vor allem, dass am Ende möglichst viel Geld beim Wunschprojekt ankommt. Doch auch für Verwaltung und Werbung muss etwas eingeplant werden. Das DZI vergibt sein Spendensiegel nur an Organisationen, deren Werbe- und Verwaltungskosten unter 30 Prozent liegen. Im Durchschnitt sind sie bei den Organisationen mit Siegel mit 12 Prozent deutlich niedriger, so Wilke.
Wichtig ist aber auch, welche Veränderung wirklich bewirkt wird. „In einem guten und ausführlichen Jahresbericht wird man das Thema Wirkung ausdrücklich adressiert finden“, sagt Wilke.
„Je näher man an der Zielgruppe dran ist, desto einfacher ist es, Wirkung zu erzielen“, erklärt Andreas Rickert von Phineo. Dabei komme es auf den Spender an, ob er lieber schnell ein Ergebnis sehen möchte oder langfristig - etwa nach erfolgreichen rechtlichen Änderungen.
Das gemeinnützige Beratungsunternehmen analysiert nach eigenen Angaben das Potenzial von Projekten, wirkungsvoll zur Lösung eines konkreten Problems beizutragen. Rund 300 von 1000 untersuchten Organisationen haben das Wirkt-Siegel verliehen bekommen.
6. Geldspenden sind einfacher zu verwalten
„Der Königsweg sind in den allermeisten Fällen Geldspenden“, sagt Mälzer. Ein warmer Mantel, feste Schuhe oder Spielsachen können helfen. Wenn sie aber nicht direkt übergeben werden oder ein konkreter Fall wie eine Katastrophe eingetreten ist, gilt laut Mälzer: „Sie sind für Organisationen aufwendiger, als man denkt.“
Wer trotzdem Gegenstände spenden möchte, sollte sich erst erkundigen, was die Organisationen brauchen. So haben zum Beispiel Kinderdörfer manchmal mehr Verwendung für Fahrradersatzteile oder sogar für Deos als für Spielsachen.
7. Zweckbindung schränkt Organisation ein
Organisationen können mit einer Zweckbindung dazu verpflichtet werden, Spenden für etwas ganz Bestimmtes einzusetzen. Spender haben damit eine gewisse Kontrolle. Aber: „Zweckbindungen sind zumindest dann schwierig, wenn ein Zweck gegebenenfalls schnell erfüllt ist“, erklärt Mälzer.
Zum Beispiel: Wenn für die Behandlung einer seltenen Krankheit bei einem Kind gespendet wird, für die die Krankenkasse dann doch aufkommt. Dann müssen die Gelder zurückgezahlt werden. „Selbst wenn bis dahin auch ein anderes Kind das Geld gebrauchen könnte.“