Der Höhenflug eines Teppichs

Augsburg (dpa) - Die Freude ist zunächst groß - schließlich bringt der geerbte Perserteppich statt der geschätzten 900 Euro bei einer Auktion in Augsburg ganze 19 000 Euro ein.

Doch wenig später kommt der Schock für die ehemalige Besitzerin: Im Radio hört sie im April 2010 von einer spektakulären Teppich-Versteigerung des renommierten Auktionshauses Christie's in London - und erkennt in dem für umgerechnet 7,2 Millionen Euro versteigerten Stück ihren alten Teppich wieder. Er war über einen Hamburger Händler nach London gelangt.

Für die ältere Dame aus dem Raum Starnberg ist klar: Der Augsburger Auktionator hat sich bei dem Teppich krass im Wert verschätzt und sie damit um viel Geld gebracht. Die ehemalige Besitzerin verklagte ihn deshalb auf Schadenersatz. 330 000 Euro will sie vom Auktionshaus Rehm haben. „Das ist die Summe, auf die der Teppich bei Christie's geschätzt wurde, abzüglich des bei der Auktion in Augsburg erzielten Betrages“, erläutert ihr Anwalt Hannes Hartung. An diesem Mittwoch wird der Fall vor der 2. Zivilkammer des Landgerichts Augsburg verhandelt.

Hartung schließt auch eine Klageerweiterung, also eine Aufstockung des geforderten Betrags, nicht aus. Denn die Schätzung von Christie's auf umgerechnet 350 000 Euro sei sehr vorsichtig gewesen. Unter Experten sei schon damals angenommen worden, dass der sogenannte Vasenteppich aus dem 17. Jahrhundert, der sich durch ein bestimmtes Muster auszeichnet, mindestens eine Million Pfund wert war. Zudem würden die Schätzpreise bei Auktionen oft niedriger angesetzt, um die Käufer zum Bieten anzuregen, sagt der Münchner Kunstanwalt Hartung.

Aus seiner Sicht hätte der Augsburger Auktionator deutlich anders handeln müssen und mit Hilfe von Experten die auffällige Musterung und das Alter des in der persischen Stadt Kerman geknüpften und sehr gut erhaltenen Teppichs erkennen müssen. „So weit hätte er denken müssen“, sagt Hartung. Der 338 mal 153 Zentimeter große Teppich sei sogar im Standardwerk „Survey of Persian Art“ abgebildet und soll sich einst im Besitz der Comtesse de Béhague (1870-1939) befunden haben, die eine große Sammlung iranischer Kunst besaß.

Der Anwalt des beklagten Augsburger Auktionators, Peter Raue, hingegen betont, dass sein Mandant im Fall des seltenen Vasenteppichs sehr wohl den Rat von Experten eingeholt habe. Außerdem sage der Rekorderlös nicht viel über den tatsächlichen Wert des Teppichs aus - bei Auktionen komme es häufig vor, dass ein Objekt ein Vielfaches des erwarteten Preises bringe, sagt der Kunstrechtsexperte.

Der Vorsitzende Richter Andreas Dumberger wird im Prozess nun klären müssen, ob der Augsburger Auktionator für die Fehleinschätzung haftbar gemacht werden kann - und wenn ja, in welchem Maße. Ein Urteil wird vorerst nicht erwartet, zunächst sollen acht Zeugen befragt werden, darunter der Hamburger Teppichhändler.