Das will er auch in knapp zwei Wochen wieder machen, wenn die Leichtathletik-Europameisterschaften in Zürich anstehen.
Doch nun droht ihm Ärger. In einer E-Mail an seinen Anwalt wird Harting mit einer Klage gedroht. Es geht um nichts Geringeres als den Paragrafen 90a des Strafgesetzbuches. Der befasst sich mit der „Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole“. Denn Hartings Trikot ziert bekanntlich der Bundesadler. Und den darf man nicht zerreißen.
Nun herrscht Aufregung. Der Deutschen Leichtathletik-Verband hat gleich mal seinen Anwalt Georg Engelbrecht eingeschaltet, der die Sache prüft. Und Harting selbst? Der ist nur noch genervt. Als „völligen Schwachsinn“ bezeichnet er die Aufregung um sein Jubelritual — „und irgendwie auch typisch deutsch“. Mit dem Bundesadler ist eben nicht zu spaßen. bes