Werbeslogan „Dermatologisch getestet“: Kaum Aussage über Verträglichkeit
München (dpa/tmn) - „Dermatologisch getestet“ - dieser Hinweis auf Kosmetika klingt vertrauenserweckend. Dabei handelt es sich allerdings nur um einen Werbeslogan, sagt der Münchner Hautarzt Christoph Liebich vom Berufsverband Deutscher Dermatologen.
Das gilt auch für andere Verpackungshinweise wie „klinisch getestet“ oder „schadstoffgeprüft“. „Im Grunde genommen muss jedes Produkt, was in Europa auf den Markt kommt, dermatologisch getestet sein.“ Es dürfen nur Inhaltsstoffe verwendet werden, die überprüft wurden.
Dermatologisch getestet bedeutet Liebich zufolge lediglich, dass eine Firma beauftragt werde, das Produkt an Probanden zu testen. „Meist machen sie noch mal eine Anwendungsbeobachtung bei einem Hautarzt. Dazu gehört zum Beispiel ein Allergietest, bei dem das Produkt drei Tage auf der Haut bleibt“, sagt Liebich. Wie genau der Test aussah, was dabei herauskam und wie viele Probanden mitgemacht haben, erfährt der Käufer dagegen nicht.