Hunde-Gutachten Die Akte Mops - wie ein Rechtsgutachten „Eddas“ Pfändung begründet

Ahlen · Ein Rechtsgutachten für einen gepfändeten Mops - so etwas hat es in Deutschland wohl noch nie gegeben. Die Stadt Ahlen hat damit jetzt schriftlich, dass sie Hund „Edda“ einziehen und im Internet verkaufen durfte. Das 19-seitige Papier ist unfreiwillig unterhaltsam.

Die Stadt Ahlen hat nun schriftlich, dass sie Hund “Edda“ einziehen und im Internet verkaufen durfte.

Foto: dpa/Guido Kirchner

„Zu einem Hund lässt sich auch eine engere Bindung aufbauen als etwa zu einem Fisch“: Ein Satz, der in Aquarianer-Kreisen für Debatten sorgen könnte - und den Streit um den gepfändeten Mops „Edda“ fortschreibt. Der Hund-Fisch-Vergleich stammt aus einem Rechtsgutachten, das die Stadt Ahlen bei der renommierten Kanzlei Wolter Hoppenberg in Auftrag gegeben hat. Der Ton des Hunde-Gutachtens ist im wahrsten Sinne des Wortes knochentrocken - der Inhalt tierisch interessant.

Für das 19-seitige Gutachten, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, rekonstruierte ein dreiköpfiges Team der Kanzlei den Fall, der zunächst das Münsterland und schließlich sogar die „New York Times“ beschäftigte: Die Pfändung von Rasse-Mops „Edda vom Cappenbergersee“ sowie der Verkauf über die Internetplattform Ebay. Das interne Gutachten enthüllt ein robustes Vorgehen der Beamten.

So kam es laut dem Papier am 26. November 2018 auf „richterliche Anordnung hin“ zu einer „Durchsuchung der Privatwohnung der Schuldnerin“. Die Ahlenerin hatte bei der Stadt rund 7000 Euro Schulden. Unter anderem wegen der Hundesteuer und Ganztagsbetreuung für zwei schulpflichtige Kinder. Bei der Suche nach pfändbaren Vermögenswerten seien die beiden Vollziehungsbeamten in der Wohnung auf den Mops gestoßen, „dessen Anschaffungspreis nach Auskunft der Schuldnerin bei 2400 Euro lag“, so das Rechtsgutachten. Außer dem Tier habe man nichts Wertvolles gefunden - also wurde „Edda“ später abgeholt.

Besitzerin habe nichts unternommen, um Hund zurückzuerlangen

Darf man das? Ja, sagt die Kanzlei Wolter Hoppenberg. Die Mops-Pfändung sei zulässig gewesen, da Frauchen sich „besonders hartnäckig“ geweigert habe, ihre Schulden zu bezahlen. Vielmehr habe sie stattdessen auch noch den teuren Hund gekauft: „Eine bewusste Missachtung bestehender Zahlungsverpflichtungen.“ Auch die emotionale Bindung zum Mops könne so groß nicht sein, so die Rechtsexperten, da die Frau „keine Anstrengungen unternommen hat, den Hund zurückzuerlangen“. Das Angebot der Stadt, die Pfändung rückgängig zu machen, habe sie sogar abgelehnt.

Einen Persilschein stellt die Kanzlei der Stadt mit dem Gutachten allerdings nicht aus. So ist von „Form- bzw. Verfahrensfehlern“ bei der Ebay-Versteigerung die Rede. Die seien aber nicht entscheidend. Ahlens Bürgermeister Alexander Berger kündigte dennoch am Montag eine Dienstanweisung an, „damit sich ein ähnlicher Fehler in Zukunft nicht wiederholt“.

Hat die Pfoten-Posse damit ein Ende? Wohl kaum. „Eddas“ Frauchen, die den Mops in „Wilma“ umtaufte, hat Klage gegen die Stadt Ahlen eingereicht. Sie will den Kaufpreis von 690 Euro zurück und Geld für die Tierarztkosten. Den Schriftsatz hat Bürgermeister Berger nach eigenen Angaben zur Prüfung an die gleiche Kanzlei weiter gegeben, die das Gutachten erstellt hat.

Was der juristische Aufwand die Stadt bisher gekostet hat, konnte Kämmerer Dirk Schlebes am Dienstag noch nicht sagen. Die Rechnung der Anwälte sei noch nicht eingegangen. Am 25. März ist der Mops noch einmal Thema im Finanzausschuss der Stadt.

Bei seinem neuen Frauchen Michaela Jordan erholt sich die Hündin derweil von einer Augen-OP. „Die hat sie gut überstanden“, sagte Jordan der dpa. Freitag müsse der Mops wieder zur Kontrolle.

(dpa)