Die Mutter des besten Freundes getötet - 20 Jahre alte DNA-Spur führt zum Täter

Bonn (dpa) - Fast zwanzig Jahre nach dem gewaltsamen Tod einer Bonner Journalistin hat das Bonner Landgericht am Mittwoch einen 37-jährigen Koch zu fünf Jahren Jugendstrafe verurteilt.

Der Diplomatensohn, der zur Tatzeit 18 Jahre alt war, wurde wegen versuchter Vergewaltigung mit Todesfolge sowie Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. Für eine Tötungsabsicht, so das Urteil, gebe es keine ausreichenden Beweise. Die Anklage lautete auf Vergewaltigung und Mord gelautet.

Der damals junge Mann war im Juli 1992 in den frühen Morgenstunden nach einer Schulfete im Drogenrausch maskiert in die Wohnung der 46-Jährigen eingestiegen. Sie war die Mutter seines besten Freundes, aber er wollte sie vergewaltigen. Als die Frau, die bereits geschlafen hatte, schrie und sich wehrte, schlug er ihr einen Blumentopf auf den Kopf und fesselte einen Arm mit einer Leggins. Als er ihr dann noch einen Faustschlag versetzte, wurde sie bewusstlos.

Der Versuch, die Frau noch zu vergewaltigen scheiterte jedoch am Täter selbst. Er ließ die Frau liegen und flüchtete aus dem Haus. „Ich dachte, sie würde wieder wach“, sagte der Angeklagte im Prozess. „Ich habe sie nicht töten wollen.“ Möglicherweise erstickte die Frau unter den Decken und Kissen. Ihr 17-jähriger Sohn, der damals in einem Internat zur Schule ging, fand seine tote Mutter erst vier Tage später.

Fast zwei Jahrzehnte danach kamen die Ermittler bei einer erneuten Überprüfung der Beweisgegenstände auf DNA-fähiges Material dem Koch auf die Spur. Im August 2011 wurde er im Urlaub in Süddeutschland festgenommen. Es sei eine Riesenschuld, für die es keine Worte gebe, sagte der Angeklagte im Prozess. Die Bonner Richter warfen ihm besonders vor, dass er die Journalistin in ihren eigenen vier Wänden maskiert überfallen habe: „Das ist der schlimmste Alptraum eines jeden Menschen“, hieß es in der Urteilsbegründung.

Als Milderungsgründe gaben die Richter unter anderem an, dass das Verbrechen in vier Monaten verjährt gewesen wäre und dass der Angeklagte sich dem Verfahren gestellt, sich geständig und reuig gezeigt habe. Nach dem Urteil wurde der Haftbefehl aufgehoben, da nach Ansicht des Gerichts keine Fluchtgefahr besteht.