Tod im Schönheitssalon: Zahnarzt muss 9000 Euro zahlen

Münster (dpa). Für die unerlaubte Weitergabe eines Narkosemittels muss ein Zahnarzt 9000 Euro Geldbuße zahlen. Seine Tat hatte tödliche Folgen: Vor Jahren hatte er einer Kosmetikerin große Mengen eines Narkosemittels verschrieben, das diese bei Haarentfernungen einsetzte.

Bei einer der kosmetischen Behandlungen war eine Kundin gestorben.

Da die Kosmetikerin das Medikament gar nicht spritzen durfte, hatte die Zahnärztekammer angeregt, die Berufsunwürdigkeit des Zahnarztes festzustellen. Das hätte den Entzug der Approbation nach sich gezogen. So weit wollte das Verwaltungsgericht in Münster als Berufsgericht für Heilberufe aber nicht gehen.

Der Zahnarzt hatte der Kosmetikerin 2006 und 2007 insgesamt zwei Privatrezepte ausgestellt, und zwar für jeweils 50 Ampullen eines Mittels zur lokalen Betäubung. Die Kosmetikerin setzte es vor schmerzhaften Haarentfernungen ein. Bei einer Kundin verletzte sie dabei im Januar 2008 eine Vene, wodurch sich das Mittel im ganzen Körper verteilte. Eine Woche später starb die Frau.

Die Kosmetikerin wurde vom Landgericht Paderborn im August 2010 wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

Die Richterin Elisabeth Rapsch sagte in der Urteilsbegründung an die Adresse des Zahnarztes: „Sie haben das Ansehen und das Vertrauen, das die Bevölkerung in den Beruf des Zahnarztes setzt, in gravierender Weise verletzt.“ Die Feststellung der Berufsunwürdigkeit wäre aber unverhältnismäßig hart, da der Mediziner bislang nie aufgefallen sei und sich auch im Prozess einsichtig gezeigt habe.