Überblick Das sind die wichtigsten Beschlüsse zu den Corona-Lockerungen

Berlin · Die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Länder haben sich auf erste vorsichtige Lockerungen in der Coronavirus-Krise verständigt. Viele Lebensbereiche bleiben dennoch stark eingeschränkt. Ein Überblick.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) äußert sich auf einer Pressekonferenz im Bundeskanzleramt. Sie informierte über die Ergebnisse ihrer Schaltkonferenz mit den Ministerpräsidenten.

Foto: dpa/Bernd von Jutrczenka

- GROßVERANSTALTUNGEN sind bis zum 31. August grundsätzlich untersagt. Betroffen sind Fußballspiele mit Zuschauern, größere Konzerte, Schützenfeste und Kirmes-Veranstaltungen. Ob Fußball-Partien ohne Publikum möglich sind, ist noch offen.

- GESCHÄFTE mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern können ab kommendem Montag (20.4.) unter Auflagen wieder öffnen. Unabhängig von der Größe ihres Geschäfts dürfen dann auch Buch-, Auto- und Fahrradhändler wieder Kunden begrüßen.

- FRISEURE sollen unter Auflagen - etwa zur Hygiene und zur Vermeidung von Warteschlangen - ab dem 4. Mai ihre Betriebe wieder öffnen.

- Der allgemeine SCHULBETRIEB soll am 4. Mai wieder aufgenommen werden, beginnend mit den Abschlussklassen, den Klassen, die im kommenden Jahr Prüfungen ablegen, und den obersten Grundschulklassen. Anstehende Prüfungen der Abschlussklassen dieses Schuljahres können aber auch vorher schon stattfinden.

- Es gibt keine MASKENPFLICHT aber die „dringende Empfehlung“, sogenannte Alltagsmasken im Nahverkehr und Beim Einkauf zu tragen.

- Die KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN bleiben vorerst bis zum 3. Mai in Kraft. Auch auf private Reisen sollen Bürger weiter verzichten.

- GASTRONOMIEBETRIEBE bleiben vorerst weiter geschlossen. Ausgenommen ist die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause. Auch Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen sowie Theater, Opern und Konzerthäuser haben noch geschlossen.

- Das VERSAMMLUNGSVERBOT in Gotteshäusern bleibt in Kraft. In Kirchen, Moscheen und Synagogen sollen vorerst keine religiösen Feierlichkeiten und Veranstaltungen stattfinden. Es gibt aber offenbar noch Diskussionsbedarf, daher solle es noch Gespräche geben.

(dpa)