DSDS-Promi Menowin Fröhlich muss vor Gericht
Darmstadt (dpa) - Der Pop-Sänger Menowin Fröhlich muss wieder vor Gericht. Der 23-Jährige, der zur Zeit eine Haftstrafe verbüßt, soll sich an diesem Dienstag (17. Mai) wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht Darmstadt verantworten.
Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft bestätigte einen entsprechenden Bericht der Zeitung „Darmstädter Echo“. Fröhlich war in der siebten Staffel von „Deutschland sucht den Superstar“ 2010 Zweiter geworden.
Ihm werde vorgeworfen, am 3. Juli 2010 in einem Hotel in der Schweiz seinen damaligen Manager mit einem heftigen Kopfstoß verletzt zu haben. Am Tag zuvor habe der Sänger einen geplanten Termin platzen lassen. Darüber sei es zum Streit gekommen. Bei dem Stoß habe Fröhlich dem Agenten eine drei bis vier Zentimeter lange stark blutende Platzwunde über dem linken Auge zugefügt und auch ein Stück eines Schneidezahnes herausgeschlagen. Die Attacke hätte laut Anklage auch lebensgefährliche Verletzungen hervorrufen können.
Der Sänger verbüßt in Darmstadt derzeit den Rest einer Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten wegen Betrugs und gefährlicher Körperverletzung. Er war auf Bewährung frei gekommen, hatte aber gegen Auflagen verstoßen. So hatte er Termine beim Bewährungshelfer versäumt. Daraufhin ordnete das Amtsgericht Darmstadt - hier hat Fröhlich einen Wohnsitz - den erneuten Haftantritt an. Die Polizei nahm den 23-Jährigen im Februar in Dortmund fest, weil er zum Verbüßen seiner Reststrafe nicht erschienen war. Er musste damals noch 313 Tage absitzen.