Enkel tötet Großmutter - Achteinhalb Jahre Haft
Cottbus (dpa). Der Besuch des Enkels bei seiner 92 Jahre alten Großmutter endete im Streit und war für die Frau tödlich. Nun soll der 36-Jährige für achteinhalb Jahre ins Gefängnis.
Das Landgericht Cottbus hat den Mann am Mittwoch wegen Totschlags verurteilt. Er habe die 92-Jährige im vergangenen Juli in Welzow (Spree-Neiße) stark alkoholisiert im Streit mit der Faust und seinem eingegipsten Arm brutal geschlagen, dann getreten und gewürgt. Die Frau sei innerhalb weniger Minuten an ihren schweren Verletzungen am Kopf und Körper sowie durch Blutverlust gestorben.
Wegen der Alkoholkrankheit des Mannes ordneten die Richter zudem seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Zuvor müsse er aber zwei Jahre und drei Monate der Strafe verbüßen, sagte der Vorsitzende Richter Frank Schollbach bei der Urteilsbegründung. Weil der Angeklagte zur Tatzeit 2,8 Promille Alkohol im Blut hatte, ging die Kammer von einer verminderten Schuldfähigkeit aus.
Zu dem Streit war es gekommen, weil die 92-Jährige ihrem betrunkenen Enkel bei seinem nächtlichen Besuch Vorwürfe wegen seines großen Alkoholkonsums gemacht hatte. Außerdem habe sie ihm vorgehalten, dass er sie nach einer stundenlange Zechtour mit Bekannten so spät aus dem Bett holte.
Der 36-Jährige aus Haidemühl (Spree-Neiße) lebte damals in Österreich und war zu Besuch in seiner Heimat. Da er sich einige Tage vor der Tat mit seiner Mutter zerstritten hatte, übernachtete er bei seiner Oma. Der 36-Jährige hatte zunächst ausgesagt, sich nicht an die Tat erinnern zu können. Später gab er jedoch zu, dass er es wohl gewesen sein müsse, der seiner Großmutter die Verletzungen beibrachte. Er war als Kind in den ersten sechs Jahren bei ihr aufgewachsen, da seine Mutter ihn damals abgewiesen hatte.
Das Gericht sah Erziehungsdefizite und wertete diese strafmildernd. Strafverschärfend sei jedoch die Brutalität, mit der der große, kräftige Mann auf die körperlich weit unterlegene Frau eingeschlagen habe. Indem er sie dann würgte, habe er ihren Tod billigend in Kauf genommen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft, die wegen Totschlags 13 Jahre Haft verlangt hatte, wollte sich zunächst nicht zum Urteil äußern. Die Verteidigung hielt den Schuldspruch für akzeptabel. Sie hatte sieben Jahre wegen Körperverletzung mit Todesfolge und die Behandlung der Alkoholkrankheit des Mannes beantragt.