Entführer von Anneli wegen Mordes verurteilt
Dresden (dpa) - Die Entführer der Unternehmertochter Anneli-Marie aus dem sächsischen Klipphausen sollen lebenslang beziehungsweise für achteinhalb Jahre ins Gefängnis.
Das Dresdner Landgericht verurteilte Markus B. und Norbert K. wegen Mordes in Tateinheit mit erpresserischem Menschenraub mit Todesfolge.
Bei Markus B. wurde zudem eine besondere Schwere der Schuld festgestellt. Er hatte die 17-jährige Gymnasiastin im August vergangenen Jahres nach Ansicht der Richter aus Angst vor Entdeckung brutal mit Kabelbindern und Spanngurt erstickt. Sein Komplize Norbert K. wurde des Mordes durch Unterlassen schuldig befunden, weil er die Tat nicht verhindert hat.
Markus B. und Norbert K. nahmen das Urteil reglos entgegen. Auch die Familie ihres Opfers - Annelis Mutter, Vater, Schwester und Bruder - blieben bei der Verkündung äußerlich gefasst. Nach dem Richterspruch wollten sie sich nicht öffentlich äußern.
Gegen das Urteil ist Revision möglich. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung hielten sich diesen Weg zunächst offen.
Der heute 40-jährige Markus B. und der 62-jährige Norbert K. hatten Anneli nach Überzeugung der Kammer nahe des elterlichen Hauses im Kreis Meißen entführt, um 1,2 Millionen Euro von ihrem Vater zu erpressen. An das Geld kamen sie aber nicht.
Nach Einschätzung der Ermittler war die Tat „dilettantisch geplant“. Anneli wurde einen Tag später erdrosselt und verscharrt, ihre Leiche nach drei Tagen auf dem Anwesen der Schwiegermutter von Markus B. gefunden.
Der Koch aus Pforzheim in Baden-Württemberg war hoch verschuldet, hatte bereits eine kriminelle Vergangenheit und saß auch schon im Gefängnis. Im gesamten Verfahren hat Markus B. geschwiegen.
Bei Norbert K. hatte die Anklage auf Mord durch Unterlassen plädiert, weil er die Jugendliche mehrfach hätte retten können. Stundenlang war er allein mit ihr. Da der 62-Jährige aber bei der Aufklärung half, Reue zeigte und im Gegensatz zu Markus B. nicht vorbestraft ist, hatte die Staatsanwaltschaft auf 15 Jahre plädiert.
Mit ihrem Spruch blieb die Kammer am Montag weit darunter. „Es ist ausgeschlossen, hier nicht zu mildern“, sagte Richterin Birgit Wiegand. „Der Unrechts- und Schuldgehalt ist geringer als bei einem aktiven Tun.“ Die Tat des Markus B. sei hier als Vergleichsmaßstab anzulegen. Außerdem habe Norbert K. über den eigenen Tatbeitrag hinaus für Aufklärung gesorgt. Insofern seien die achteinhalb Jahre gerechtfertigt.
Die Verteidigung sah dagegen keine Beweise für den Mordvorwurf gegen Markus B. und hatte „im Zweifel zugunsten des Angeklagten“ zwölf Jahre Freiheitsstrafe verlangt. Der Anwalt von Norbert K. plädierte wegen Beihilfe vier Jahre und fünf Monate.