Ermittler zum Zugunglück: Fahrdienstleiter spielte am Handy
Bad Aibling (dpa) - Bis unmittelbar vor dem Zugunglück von Bad Aibling mit elf Toten hat der zuständige Fahrdienstleiter nach Angaben der Ermittler verbotenerweise Handyspiele gespielt.
Das haben sie zwei Monate nach dem Zusammenstoß der beiden Züge herausgefunden. Der 39-Jährige kam deshalb wegen fahrlässiger Tötung in Untersuchungshaft, wie die Staatsanwaltschaft Traunstein mitteilte. Sie hält dem Bahnbediensteten eine schwere Pflichtverletzung vor.
Bei dem Zusammenstoß zweier Nahverkehrszüge auf der Strecke von Holzkirchen nach Rosenheim waren am 9. Februar elf Menschen ums Leben gekommen. 85 Insassen wurden teils lebensgefährlich verletzt.
Die Staatsanwaltschaft sieht eine direkte Verbindung zwischen den Handyspielen des Fahrdienstleiters und der Ursache des Zusammenstoßes. „Es muss aufgrund des engen zeitlichen Zusammenhangs davon ausgegangen werden, dass der Beschuldigte dadurch von der Regelung des Kreuzungsverkehrs der Züge abgelenkt war“, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Der 39-Jährige spielte den Ermittlungen zufolge über einen längeren Zeitraum bis kurz vor der Kollision der Züge aktiv auf seinem Mobiltelefon.
Der Fahrdienstleiter habe deshalb den Zügen falsche Signale gegeben und auch bei den folgenden Notrufen am Funkgerät die falsche Tastenkombination gedrückt. Bei seiner Festnahme habe der Mann gestanden, am Handy gespielt zu haben, teilte der Leitende Oberstaatsanwalt Wolfgang Giese mit. „Er bestritt aber, hierdurch abgelenkt worden zu sein.“ Zum Vorwurf der fahrlässigen Tötung kommen noch fahrlässige Körperverletzung und gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr hinzu.
Die Ermittler legen dem Fahrdienstleiter nun nicht lediglich ein augenblickliches Versagen zur Last, „sondern eine erheblich schwerer ins Gewicht fallende Pflichtverletzung“. Trotz der neuen Erkenntnisse gehen die Ermittlungen zur Unglücksursache unvermindert weiter. „Bis heute haben sich aber keine Hinweise auf technische Störungen ergeben, die Ursache oder Mitursache der Katastrophe sein könnten“, teilte die Staatsanwaltschaft ergänzend mit.