Eva Herman verliert Streit um Äußerungen zu NS-Zeit
Karlsruhe (dpa) - Äußerungen zur Mutterrolle im Dritten Reich rückten die ehemalige „Tagesschau“-Sprecherin Eva Herman ins Zwielicht. Alles nur ein Missverständnis? Der Bundesgerichtshof sagt: Nein.
Herman hatte gegen einen Bericht im „Hamburger Abendblatt“ geklagt, weil sie sich darin falsch zitiert sah. Die Zeitung hatte geschrieben, Hermann habe die „Wertschätzung der Mutter“ im Dritten Reich als „sehr gut“ dargestellt (Az. VI ZR 262/09).
Der BGH wies am Dienstag die Klage zurück. Die Zeitung habe Hermans Äußerungen „weder unrichtig noch verfälscht oder entstellt wiedergegeben“, hieß es zur Begründung. Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) hatte nach den Äußerungen die langjährige Zusammenarbeit mit der Moderatorin beendet.
Herman hatte 2007 auf einer Pressekonferenz ihr Buch „Das Prinzip Arche Noah - warum wir die Familie retten müssen“ präsentiert. Dort sprach sie davon, das „Bild der Mutter in Deutschland“ müsse wieder mehr Wertschätzung erfahren - wörtlich sagte sie folgende, nicht eindeutige Sätze (nach den gerichtlichen Feststellungen): „Wir müssen vor allem das Bild der Mutter in Deutschland auch wieder wertschätzen, das leider ja mit dem Nationalsozialismus und der darauf folgenden 68er-Bewegung abgeschafft wurde. Mit den 68ern wurde damals praktisch alles das - alles was wir an Werten hatten - es war ne grausame Zeit, das war ein völlig durchgeknallter hochgefährlicher Politiker, der das deutsche Volk ins Verderben geführt hat, das wissen wir alle - aber es ist eben auch das, was gut war - das sind die Werte, das sind Kinder, das sind Mütter, das sind Familien, das ist Zusammenhalt - das wurde abgeschafft.“
Das „Hamburger Abendblatt“ fasste die Äußerung in einem Bericht über die Buchvorstellung zusammen. Im Dritten Reich sei nach Auffassung Hermans „vieles sehr schlecht gewesen, zum Beispiel Adolf Hitler, aber einiges eben auch sehr gut. Zum Beispiel die Wertschätzung der Mutter“, hieß es in dem Artikel.
Herman sah sich falsch wiedergegeben und verklagte den Axel Springer Verlag als Herausgeber des „Hamburger Abendblatts“. In den ersten Instanzen hatte sie Erfolg. Das Oberlandesgericht Köln sprach ihr unter anderem eine Geldentschädigung in Höhe von 25 000 Euro zu. Dagegen legte Springer Revision ein.
Der für Presserecht zuständige 6. Senat des BGH gab der Revision statt und widersprach dem Urteil des OLG. Zwar schütze das Persönlichkeitsrecht vor „unrichtigen, verfälschten oder entstellten Wiedergaben einer Äußerung“. Das sei hier jedoch nicht der Fall. „Die Äußerung lässt im Gesamtzusammenhang betrachtet gemessen an Wortwahl, Kontext der Gedankenführung und Stoßrichtung nur die Deutung zu, die die Beklagte ihr beigemessen hat.“
Der Bundesgerichtshof habe „einmal mehr Fehlentscheidungen der unteren Instanzen korrigiert“, sagte der Leiter Verlagsrecht der Axel Springer AG, Claas-Hendrik Soehring. „Selbstverständlich müssen auch Prominente wie Eva Herman eine kritische Auseinandersetzung mit ihren öffentlichen Äußerungen hinnehmen - alles andere liefe auf bloßen Verlautbarungs- und Gefälligkeitsjournalismus hinaus und hätte mit objektiver, unabhängiger publizistischer Arbeit nichts zu tun.“ Eva Herman wollte nach Auskunft ihres Pressebüros keinen Kommentar zu der Entscheidung abgeben.