Ex-Bürgermeister Scholl wegen Mordes an Ehefrau verurteilt
Potsdam (dpa) - Am Ende gibt es für das Gericht keinen Zweifel. Der einst hoch angesehene Ex-Bürgermeister von Ludwigsfelde bei Berlin muss für den Mord an seiner Frau lebenslang ins Gefängnis. Er habe sein zerrüttetes Eheleben beenden wollen, urteilen die Potsdamer Richter.
Das Landgericht sprach Heinrich Scholl schuldig, seine Frau im Dezember 2011 bei einem Waldspaziergang heimtückisch erdrosselt zu haben. Auslöser für das Verbrechen seien Eheprobleme gewesen. In der Urteilsbegründung zeichnete der Vorsitzende Richter Frank Tiemann am Dienstag das Bild eines Mannes, der sich von seiner dominanten Frau seit langem gedemütigt fühlte und sie deshalb loswerden wollte.
Scholl, einst angesehener und beliebter Kommunalpolitiker von Ludwigsfelde, hatte bis zuletzt seine Unschuld beteuert. Seine Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert. Das Gericht folgte mit der Verurteilung wegen Mordes der Forderung der Staatsanwaltschaft.
Die Ehe, sei schon lange stark belastet gewesen, sagte Richter Tiemann. So habe die 67-jährige unter den vielen außerehelichen Beziehungen gelitten, die ihr Mann jahrelang pflegte. Bereits 2005 habe es eine Liaison zu einer Mitarbeiterin der Stadtverwaltung gegeben; später dann hatte Scholl eine thailändische Geliebte und besuchte Bordelle. Nachdem er zwischenzeitlich eine eigene Wohnung in Berlin bezogen hatte, kehrte er Ende November 2011 ins gemeinsame Heim zurück.
Seine Geliebte hatte sich zuvor von ihm getrennt. Wieder zu Hause, habe Scholl nicht wieder ins alte Leben zurückkehren wollen, sondern sich vorgenommen, seine Frau zu töten, erklärte Tiemann. Er habe die Tat schließlich am 29. Dezember, ein Tag nach dem 47. Hochzeitstag begangen und dabei noch versucht, ein Sexualdelikt vorzutäuschen. Schon im Januar 2012 geriet er jedoch in Verdacht und kam in Untersuchungshaft.
Scholl war von 1990 bis 2008 Bürgermeister der rund 24 000 Einwohner zählenden Stadt Ludwigsfelde. In der Wendezeit der DDR gehörte er zu den Mitbegründern der ostdeutschen SPD. Als Stadtoberhaupt sei er durchaus erfolgreich gewesen, stellte der Vorsitzende Richter fest. „Er war ein Macher.“ In dem Amt habe er einen Ausgleich zu seinen Eheproblemen gesucht.
Der Angeklagte konnte während des gut sechsmonatigen Verfahrens kein Alibi nachweisen - und am Tatort wurden DNA-Spuren von Scholl gefunden.