Das Landratsamt Ortenaukreis erhebt entsprechende Ansprüche. Die Frau argumentiert, ihre Mutter habe sie kurz nach der Geburt weggegeben, sie sei daher im Kinderheim aufgewachsen und habe so gut keinen Kontakt zur Mutter gehabt.
Nach Angaben des Anwalt der Klägerin, Michael Klatt, liegt ein Vergleichsvorschlag des Gerichts vor. Am Donnerstag wollen er und seine Mandantin vor Gericht bekanntgeben, ob sie den Vorschlag annehmen. Demnach würde seine Mandantin künftig 30 Prozent des errechneten Unterhalts - er beträgt etwa 760 Euro - monatlich zahlen. dpa