Das sagte Norbert Schatz vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster. An dem Abend im September vor acht Jahren sei es trocken gewesen, das Schiff habe stabil und ruhig in der Nordsee gelegen. Von 23 seien 10 Segel gesetzt gewesen. Schwimmwesten müssten nach Vorschrift nur angeordnet werden, wenn es Eisbildung, Nebel oder schwere See gebe. „Nichts davon war an dem Abend erfüllt.“
In der Verhandlung geht es um die Frage, ob den Eltern der verunglückten Kadettin aus Geilenkirchen bei Aachen eine Entschädigung nach dem Soldatenversorgungsgesetz zusteht. Sie haben die Bundesrepublik auf Zahlung einer Entschädigung von 20 000 Euro verklagt, da ihre Tochter nach ihrer Ansicht an Bord des Bundeswehr-Schiffes einen besonders lebensgefährlichen Dienst verrichtet habe und gesundheitlich angeschlagen gewesen sei. Bökens Dienstherr bestreitet dies und lehnt eine Zahlung ab.