Fragen und Antworten Fahrverbote für Diesel zulässig: Was Autofahrer jetzt wissen müssen
Welche Diesel sind von Fahrverboten betroffen? Können Verbraucher klagen? Kann ich meinen Pkw umrüsten? Die wichtigsten Fragen und Antworten nach dem Diesel-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts beantwortet der ACE Autoclub.
Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Dienstag festgestellt, dass Diesel-Fahrverbote nach geltendem Recht grundsätzlich zulässig seien. Doch was bedeutet die Einschätzung der Richter nun konkret für Autofahrer? Der ACE Auto Club liefert zu vielen brennenden Fragen erste Antworten.
Nein! Entgegen der landläufigen Meinung ging es bei dem Urteil in Leipzig nicht darum, Fahrverbote zu verhängen. Wie der ACE mitteilt, hat das Bundesverwaltungsgericht lediglich festgestellt, dass Fahrverbote nach geltendem Recht zulässig seien. Das Bundesverwaltungsgericht kann auch keine Fahrverbote verhängen. Dies ist Sache der Kommunen.
Nach Einschätzung des ACE würden, je nach Umsetzung in den einzelnen Kommunen, neben den Pkw der Euro-Norm 6 auch Diesel-Pkw der Euro-Norm 5, 4 und 3 betroffen sein. Fahrzeuge mit dieser Norm dürften dann nicht mehr, in den von den Kommunen ausgewiesenen Bereiche fahren.
Theoretisch kann jeder gegen erlassene Fahrverbote rechtliche Schritte einleiten. Nach Meinung des ACE ist dies allerdings nur sinnvoll, wenn ein Rechtsschutzversicherer das Kostenrisiko mindert. Überhaupt seien die Erfolgsaussichten fraglich, denn das Bundesverwaltungsgericht hat Fahrverbote ja bereits für rechtlich zulässig erklärt, so die Experten.
Nach Einschätzung des ACE ist eine technische Umrüstung ab Euro-Norm 4 möglich, teilweise sogar bei noch niedrigeren Emissionsklassen. Entscheidend wird jedoch sein, ob Autohersteller oder Zulieferer eine Hardware-Nachrüstung anbieten und ob es der Bundesregierung gelingt, zügig die blaue Plakette einzuführen, mit der saubere Fahrzeuge gekennzeichnet werden können, teilt der Automobilclub mit.
Laut dem ACE müssen solche Diesel-Fahrer mit Bußgeldern rechnen. Die Höhe der Strafen steht nach Angaben des Automobilclubs noch nicht fest.