Fall Kevin: Zehn Jahre für den Ziehvater

Neben der Haft muss der Verurteilte einen Entzug machen. Kevins letzte Tage bleiben weiter im Dunkeln.

Bremen. Kevins Ziehvater nimmt das Urteil ohne jede Regung auf. Die Hände vor dem Bauch gefaltet, starrt er ins Leere. Auch die Chronologie der Qualen und Leiden des zweijährigen Jungen, die der Vorsitzende Richter Helmut Kellermann im Gerichtssaal 218 noch einmal vorträgt, weckt bei dem drogensüchtigen 43-Jährigen äußerlich kaum Emotionen - erst zum Schluss kämpft er kurz mit den Tränen.

Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge und schwere Misshandlungen von Schutzbefohlenen: Der Richterspruch lautet auf zehn Jahre Haft und die Einweisung in eine Entziehungsanstalt. Die Richter sahen unter anderem wegen seines Drogenkonsums eine verminderte Schuldfähigkeit.

Nach 29 Verhandlungstagen, der Vernehmung von 85 Zeugen - darunter 25 Sachverständigen - und reihenweise Akten liegen die letzten Tage in Kevins Leben nach wie vor im Dunkeln. "Es bleibt auch für uns nur ein undeutliches und unscharfes Bild", sagt Kellermann.

Der einzigen Aussage des Angeklagten im Prozess schenkt der Richter wenig Glauben. Über das emotionale Schlusswort des 43-Jährigen mit der Aussage, er wisse nicht mehr, was damals passiert sei, sagt der Jurist: "Ich bin ganz ehrlich. Das glaube ich Ihnen nicht."

Doch nur der 43-Jährige könnte sagen, was in den Tagen und Wochen passierte, bevor Kevin starb. Fakt ist, dass seine Leiche am 10.Oktober 2006 von Fahndern eingewickelt in Decken und Müllsäcke im Kühlschrank des Ziehvaters entdeckt wurde. Zu diesem Zeitpunkt war der Junge, der unter staatlicher Obhut stand, wohl schon seit Monaten tot. Kaum ein Kinderschicksal wird seitdem so sehr mit dem Versagen des Staates gleichgesetzt wie Kevins kurzes Leben.

Es gibt viele Fakten, die all seine Qualen und Schmerzen dokumentieren - und die verpassten Chancen, ihn zu retten. An der Leiche wurden rund zwei Dutzend Knochenbrüche festgestellt, ältere Frakturen an Armen und Beinen, ein Schädelbruch und Verletzungen im Genitalbereich des Kindes. Zudem gab es mehrere Brüche, die kurz vor dem Tod entstanden - darunter die völlige Durchtrennung des linken Oberschenkels.

Schon früh erhielten die Behörden Berichte über Misshandlungen, über Drogenexzesse der 2005 gestorbenen Mutter und ihres nun verurteilten Freundes. Doch alle Forderungen, Kevin aus der Obhut des drogensüchtigen Paares zu holen, verhallten.

In den Medien wurde der 43-Jährige als "Monster" und "Bestie", im Prozess und im Untersuchungsausschuss der Bremischen Bürgerschaft aber auch als "liebevoller Vater" dargestellt. Der Richter richtet im Schlusswort drastische Worte an den Mann: "Es ist nicht wieder gut zu machen, in keiner Weise.

Warum musste das sein? Sie müssen mit der Schuld klar kommen." Während der Angeklagte kurz mit den Tränen kämpft, ruft ein Zuschauer: "Wir werden Kevin nie vergessen." Ein Verfahren gegen Kevins Sozialarbeiter und seinen Amtsvormund wird demnächst folgen. Der Termin steht noch nicht fest.