Familie von getötetem Mohamed will Schmerzensgeld

Potsdam (dpa) - Die Familie des getöteten Flüchtlingsjungen Mohamed will, dass sein mutmaßlicher Mörder ein Schmerzensgeld für die Leiden des Vierjährigen in den letzten Lebensminuten zahlen muss.

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Als Erbin des Kindes solle seine Mutter mindestens 50 000 Euro von Silvio S. erhalten, sagte Nebenklage-Anwalt Andreas Schulz am Rande des Prozesses am Landgericht Potsdam.

Der Gesetzgeber sehe zwar kein Schmerzensgeld für den Tod an sich vor, jedoch seien für die Leiden des Jungen vor dem Tod Ansprüche geltend zu machen. Zudem solle festgestellt werden, dass der Angeklagte künftig für mögliche Spätfolgen bei den zwei Geschwistern von Mohamed aufkommen müsse.

Silvio S. hatte Mohamed laut Anklage im Oktober entführt, missbraucht und schließlich aus Angst vor Entdeckung umgebracht. Zuerst soll er den Vierjährigen gewürgt, dann stranguliert haben. Der Angeklagte soll auch den sechsjährigen Elias aus Potsdam ermordet haben.

Ein Schmerzensgeld und eine Feststellung künftiger Ansprüche wären Teil des Urteils in dem Mordprozess. Sollte das Gericht dem Antrag nachkommen, behielten die Ansprüche 30 Jahre Gültigkeit, sagte Schulz.

Mohamed wäre nach Einschätzung seiner Mutter nicht einfach so mit einem Fremden mitgegangen. „Ich bin mir zu 100 Prozent sicher, dass dieser Mann mein Kind irgendwie angelockt haben muss“, sagte die 29-Jährige über den Tag, als ihr Kind am Lageso verschwand. „Als ich das Amt betrat, war er weg.“ Sie habe fest geglaubt, er sei zum nahen Flüchtlingskindergarten gelaufen. Auch im Heim sei er manchmal kurz um die Ecke gegangen, aber immer zurückgekehrt.

Ein 33 Jahre alter Zeuge berichtete, wie ihm in der Nähe des Lageso vermutlich an dem Tag ein sehr hellhäutiger Mann aufgefallen sei, der ein kleines dunkelhäutiges Kind fest an der Hand führte. Er habe sich damals gedacht: „Das ist nicht sein Kind. Das ist, als würde ich mit einem kleinen chinesischen Kind herumlaufen.“