Vor dem Amtsgericht Kaufbeuren musste sich Mönning, die in der ARD-Serie „Um Himmels Willen“ einst eine Nonne spielte, am Dienstag wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses verantworten. Der Richter verurteilte sie schließlich wegen einer Ordnungswidrigkeit.
Urteil Fernsehnonne Antje Mönning nach exhibitionistischem Auftritt verurteilt
Kaufbeuren · Nach einem exhibitionistischen Auftritt auf einem Parkplatz in Bayern muss die Schauspielerin Antje Mönning 300 Euro Geldbuße zahlen.
04.12.2018
, 18:05 Uhr