Dagegen klagte die Frau vor dem Arbeitsgericht Mannheim und verlor. Die Richter wiesen die Klage ab, weil das Attest durch ihre sportliche Aktivität unglaubwürdig geworden sei.
Die Frau habe keine weiteren Beweise für ihre Arbeitsunfähigkeit vorgelegt, sagte eine Sprecherin des Gerichts am Freitag.
Die 41-Jährige behauptete, psychisch krank gewesen zu sei. Deshalb habe ihr Arzt ihr empfohlen, Sport zu treiben. Das Gericht bezweifelte dies jedoch und verwies darauf, dass auch ein Marathon psychisch belastend sei.