Der zweite Zivilsenat gab demnach einer Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs (Bad Homburg) statt und hob damit eine Entscheidung des Landgerichts Stuttgart auf. Die Wettbewerbshüter hatten bemängelt, dass das beanstandete Produkt zwar den gleichen Calciumgehalt wie Milch aufweise, aber gleichzeitig viel mehr Zucker enthalte.
Mit dem Slogan werde den Eltern suggeriert, man könne das „tägliche Glas Milch“ durch den zuckerhaltigen Früchtequark ersetzen. Gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist nach Angaben eines Sprechers Revision zugelassen. Das Urteil sei nicht rechtskräftig. Um welchen Hersteller es sich handelte, gab das Gericht nicht bekannt.