Frauenmörder: Er ist gefährlich – aber frei
Frank O. darf wegen einer Gesetzeslücke nicht in Sicherungsverwahrung. Bisher wurde er rund um die Uhr bewacht.
Quedlinburg. Er muss nicht ins Gefängnis, er wird zu einer Bewährungsstrafe verurteilt - und dazu ist er so gefährlich, dass ihn 32 Polizisten rund um die Uhr bewacht haben. Der Frauenmörder Frank O. aus Sachsen-Anhalt ist gestern vom Amtsgericht Quedlinburg zu drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der Grund: Er hat gegen Bewährungsauflagen verstoßen, zum Beispiel den Landkreis verlassen, die Polizisten abgehängt und ein Bordell besucht.
Doch obwohl die Polizei ihn scharf bewachte, sagte die Richterin, dass trotz aller Verstöße keine Gefahr bestanden habe.
Der Quedlinburger war 1984 wegen Mordes an einer Frau verurteilt worden und hatte 1992 - kurz nach seiner Haftentlassung - eine Frau niedergestochen, die schwer verletzt überlebte. Er wurde erneut wegen versuchten Mordes zu acht Jahren Haft verurteilt.
Danach blieb er auf Grundlage eines Landesgesetzes zur Sicherungsverwahrung im Gefängnis. Das Bundesverfassungsgericht stufte dieses Landesgesetz aber als verfassungswidrig ein. Im Dezember wurde Frank O. freigelassen. Seitdem wird er rund um die Uhr bewacht, weil nach Einschätzung des Innenministeriums Gefahr von ihm ausgeht.
Die Überwachung soll jetzt gelockert werden. Die Beobachtung des Mannes sei in den vergangenen Wochen stundenweise ausgesetzt worden, teilten Innen- und Justizministerium in Magdeburg mit. Dabei habe es keine Zwischenfälle gegeben.
Sicherungsverwahrung: Gefährliche Straftäter, die in der DDR verurteilt worden sind, können laut Strafgesetzbuch nach der Haft in Sicherungsverwahrung genommen werden. Allerdings muss die Gefährlichkeit erst nach dem Urteil erkannt werden. Das war bei Frank O. laut Gericht nicht der Fall.
Gesetz geplant: Der Bundestag will die Gesetzeslücke schließen. Dazu hat er in der vergangenen Woche beschlossen, dass in der DDR verurteilte gefährliche Sexualstraftäter nach der Haft in Sicherungsverwahrung bleiben. Dem Gesetz muss der Bundesrat am Freitag noch zustimmen.