Freispruch im Prozess um mangelnde Pflege der Mutter

Aachen (dpa) - Das Aachener Landgericht hat eine Frau freigesprochen, die wegen mangelnder Pflege ihrer Mutter angeklagt war. Die 73-Jährige war im Jahr 2010 mit großflächigen und faulenden Druckgeschwüren, verlaust, von Pilzen befallen und schlecht ernährt ins Krankenhaus gekommen und Wochen später gestorben.

Foto: Peter Steffen

Die Staatsanwaltschaft hatte der 54-Jährigen Misshandlung von Schutzbefohlenen mit Todesfolge durch Unterlassen vorgeworfen. Die Tochter hätte den Tod der bei ihr lebenden Mutter zwar verhindern können, sagte der Vorsitzende Richter Arno Bormann am Mittwoch in der sehr knappen Urteilsbegründung. Es gebe aber keine strafrechtliche Verantwortung der 54-Jährigen. Die Staatsanwaltschaft war davon ausgegangen dass die Mutter bettlägerig und auf die Hilfe ihrer Tochter angewiesen war. Dagegen hatte die Angeklagte betont, ihre Mutter sei nicht ans Bett gefesselt gewesen und habe am Familienleben teilgenommen.

Aufgrund des medizinischen Gutachtens sei nicht ausgeschlossen, dass diese Aussagen der Tochter stimmten, sagte der Richter. Ein medizinischer Gutachter hatte festgestellt, dass bei der 73-Jährigen ein hohes Risiko für Druckgeschwüre bestanden habe und schon stundenlanges Sitzen zu Schädigungen von Haut und Geweben führen konnte. Beim Tod der Frau hätten auch noch andere Krankheiten eine Rolle gespielt.