„Froschmord“: Knöttis Tod bleibt ungesühnt
Genervter Nachbar wegen unerlaubten Waffenbesitzes verurteilt.
Krefeld. Knötti war sich keiner Schuld bewusst, so viel steht fest. Schließlich war er ein Frosch. Außerdem konnte er nicht quaken, nur leise knöttern. „Wohl ein Gendefekt“, vermutet sein Besitzer Andreas van Straelen. Vielleicht war Knötti deswegen unvorsichtiger als seine Artgenossen. Jedenfalls traf ausgerechnet ihn in der Nacht des 1. Juli 2010 in Krefeld eine Kugel tödlich.
Am Donnerstag wurde Nachbar Frank H. vom Krefelder Amtsgericht zu 1500 Euro Geldstrafe verurteilt. Aber nicht wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz, unter das „Froschmorde“ fallen, sondern wegen unerlaubten Waffenbesitzes.
Der Angeklagte bestritt den „Meuchelmord“ am Grünfrosch. Dagegen war er geständig, was die beiden Gewehre anging, die die Polizei bei ihm gefunden hatte, darunter ein Karabiner aus dem Zweiten Weltkrieg. Eine Erlaubnis hatte er für die Waffen nicht.
Das Geständnis ermöglichte Amtsrichter Christian Tenhofen ein salomonisches Urteil: 1500 Euro Geldstrafe. Kein Pappenstiel für den Ein-Euro-Jobber, der die Waffen nie benutzt haben will. Die Strafe sei „geeignet, Sie von der Begehung weiterer Taten abzuhalten“. Dafür stellte der Richter die Sache mit dem Frosch ein — zu wenig relevant angesichts des Verstoßes gegen das Waffengesetz.
Das ersparte der Justiz eine aufwändige Beweisaufnahme, möglicherweise mit teuren Sachverständigen-Gutachten. Froschbesitzer Andreas van Straelen zeigte sich „ein bisschen enttäuscht“: „Meinen Knötti bringt das auch nicht wieder zurück.“ Andererseits sei er „froh, dass die Sache publik geworden“ sei. „Für mich war es das Ziel, bewusst zu machen, dass es nicht geht, wenn Nachbarn wild umher schießen.“ Mehrfach hatte er seinen Nachbarn gewarnt, der lautstark angekündigt habe, „die Viecher abzuknallen“.
Van Straelen kennt seinen Nachbarn seit 40 Jahren, will ihn eigentlich nicht anzeigen. Aber es fallen Schüsse. Van Straelen rechnet mit allem, richtet eine Überwachungskamera auf das Fenster seines Nachbarn. Dann kommt es zu dramatischen Szenen.
„Ich guck auf den Monitor, das Fenster geht auf, die Flinte kommt raus, es knallt. Als ich ihn fotografieren will, piepst die Kamera und er duckt sich.“ Knötti liegt tot am Teich, einem weiteren Frosch fehlt das Hinterbein, die Teichfolie hat Einschusslöcher. Van Straelen ruft die Polizei, aber der Nachbar behauptet, geschlafen zu haben. Es steht Aussage gegen Aussage.
Der 45-Jährige erstattet Anzeige und friert Knötti in der Tiefkühltruhe ein, um ihn gegebenenfalls als Beweismittel vor Gericht bringen zu können. „Das Einschussloch konnte jeder Laie erkennen,“ versichert van Straelen. Weil der oft fotografierte Kadaver zu müffeln begann, beerdigte ihn der 45-Jährige vor wenigen Tagen am einstigen Lieblingsplatz des Frosches direkt am Teich. Den verstümmelten Frosch päppelt der Tierfreund hoch, nennt ihn „Ahab“, so wie den einbeinigen Kapitän aus „Moby Dick“.
Ob das Urteil vom Donnerstag Rechtsfrieden geschaffen hat, wird die nächste Paarungszeit zeigen, wenn die Frösche wieder nachtaktiv und „musikalisch“ werden. Knöttis Stimme hatte bei dem Konzert ohnehin gefehlt.