Frühbucher: Auf lange Insolvenzabsicherung achten
Potsdam (dpa/tmn) - Frühbucher achten besser darauf, dass der Veranstalter langfristig gegen eine Insolvenz abgesichert ist. Das rät Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Sie verrät, wo man sich informieren kann.
Wer jetzt etwa eine Kreuzfahrt im Sommer 2012 bucht, sollte prüfen, ob der Anbieter bis zu diesem Zeitpunkt gegen eine Pleite versichert ist. Angaben hierzu finden Urlauber zum Beispiel unter http://www.tip.de/register im Internet.
Auch sollten Urlauber immer darauf achten, dass sie vom Veranstalter mit den Reiseunterlagen einen gültigen Sicherungsschein erhalten. Er ist ein Beleg dafür, dass der Veranstalter vorschriftsmäßig insolvenzversichert ist - und damit auch die Zahlungen der Kunden.
Allerdings können sich Kunden nicht immer darauf verlassen, dass die Versicherung bei einer Pleite einspringt, erläutert Fischer-Volk. Denn in Einzelfällen sei es vorgekommen, dass Veranstalter zunächst eine Reise aus technischen Gründen oder wegen zu geringer Buchungszahlen abgesagt hatten. Danach hätten die Reiseveranstalter Insolvenz angemeldet. Die Versicherung müsse Betroffenen in so einem Fall kein Geld zurückzahlen, weil die Reise nicht wegen einer Insolvenz ausfiel.
Haben Betroffene aber den starken Verdacht, dass der genannte Grund für die Absage nur vorgeschoben war, sollten sie notfalls vor Gericht ihr Geld einklagen, rät Fischer-Volk. Dabei sei es ratsam, sich mit anderen Betroffenen zusammenzuschließen.