Damals habe er die „Repressalmaßnahmen“als notwendig und rechtens erachtet. Er habe zu keinem Zeitpunkt in demBewusstsein oder mit dem Gefühl gehandelt, ein Verbrechen zu begehen,gab Boere in der Erklärung vor dem Aachener Landgericht an.
„Heute, 65Jahre nach unserem Handeln, sehe ich das natürlich aus einem anderenBlickwinkel“, erklärte er.