Kassensicherungsverordnung Gast im Saunaclub beharrt auf Kassenbon und ruft die Polizei

Die neue Kassensicherungsverordnung ruft inzwischen auch die Polizei auf den Plan. Ein Gast eines Saunaclubs im hessischen Dieburg beharrte auf seinen Kassenbon und rief am Samstag die Beamten zur Hilfe.

Die Polizei im hessischen Dieburg verhalf einem Saunagast zu seinem Kassenbon.

Foto: picture alliance / dpa/Daniel Karmann

Die neue Kassensicherungsverordnung stellt auch die Polizei vor ungeahnte Herausforderungen. Ein Gast beharrte nach seinem Besuch einer Sauna im hessischen Dieburg auf den Kassenzettel. Er habe seine Forderung mit Nachdruck verlangt, teilte die Polizei mit, und sei dann unsanft vom Sicherheitsdienst vor die Tür gesetzt worden. Dieser war wohl mit der seit dem 1.1.2020 geltenden Verordnung nicht vertraut gewesen, fürht die Polizei ihren Bericht fort.

Der Gast forderte weiterhin seine Quittung und da zur Durchsetzung des Rechtes nun mal die Ordnungshüter zuständig sind, wurde die Polizei gerufen. Die klärte die Kassiererin des Clubs über die Grundsätze der Bonpflicht nach § 5 der KassenSichV auf.

Man einigte sich schließlich, eine handschriftliche Quittung für das gezahlte Eintrittsgeld auszustellen, womit alle Beteiligten zufrieden waren. Ob auf diesem Beleg die per Gesetz geforderte Benennung von "Art und Umfang der sonstigen Leistung" aufgeführt war, ist der Polizei ebenso wenig bekannt wie der Grund, wofür der Gast den Bon benötigte.

(red)