Kreis Paderborn Geflügelpestverdacht: 200 000 Junghennen müssen getötet werden
Entmutigende Nachrichten für Geflügelhalter: Im Kreis Paderborn müssen mehrere große Hennenbestände getötet werden, weil Geflügelpestverdacht besteht. Obwohl die Stallpflicht nur noch für Risikogebiete gilt, geben Experten keine Entwarnung.
Paderborn. Wegen des Verdachts eines erneuten Geflügelpestsausbruchs müssen in Delbrück bei Paderborn 200 000 Junghennen getötet werden. Auch der am Dienstag bestätigte Nachweis der hochansteckenden Virusvariante H5N8 bei einer verendeten Gans im Kreisgebiet zeigt weiterhin die Gefahr einer Infizierung von Tierbeständen mit der europaweit grassierenden Vogelgrippe. Experten sprechen von einer hohen Dynamik und bitten Betriebe vor allem in bestimmten Risikogebieten mit vielen Wildvögeln um Schutzmaßnahmen.
Nach ersten positiven Tests bestätigten die Veterinäre am Dienstag den Geflügelpesterreger in dem Zuchtbetrieb im ostwestfälischen Delbrück mit rund 110 000 Tieren. Ob es sich auch um die hochansteckende Virusvariante H5N8 handele, sei jedoch noch nicht bestätigt, teilte der Kreis mit. Vorsichtshalber ordneten die Behörden die Tötung des Bestandes an. Außerdem sollen 90 000 Hennen aus Betrieben in den Kreisen Paderborn und Gütersloh gekeult werden, mit denen das Seuchengehöft in Kontakt stand.
Im Dezember und Januar mussten nach mehreren ähnlichen Seuchenausbrüchen unter anderem bei Wesel, Kleve, Paderborn und Soest große Geflügelbestände getötet werden. Der von durchziehenden Wildvögeln verbreitete Erreger ist in NRW bislang an über 20 Kadavern nachgewiesen worden. Der leitende Veterinär des Kreises Paderborn, Klaus Bornhorst, sprach in der Mitteilung am Dienstag vom schlimmsten Seuchengeschehen in Deutschland und Europa seit 30 Jahren. Auch die Fachleute vom für Tierseuchen zuständigen Friedrich-Löffler-Institut in Greifswald berichten weiterhin von einer hohen Dynamik der Seuche. Täglich kämen aus verschiedenen Teilen Europas Funde toter Wildvögel hinzu, die an dem Erreger starben. In mehr als 50 Geflügelhaltungen in Deutschland und in 15 Tierparks sei es zu Geflügelpestausbrüchen gekommen.
Die seit Dezember 2016 NRW-weit geltende Stallpflicht für das Federvieh zur Vermeidung weiterer Ansteckung war für einige Teile des Landes am 03. Februar aufgehoben worden - aber nicht in Paderborn. Die Lockerung gilt nur für Gemeinden mit weniger als 300 Tieren pro Quadratkilometer.