Geisterfahrer droht lebenslange Haftstrafe
Fahrt unter Alkohol und Drogen verlief tödlich — Anklage wegen Mordes erhoben.
Regensburg. Acht Monate nach einer Geisterfahrt mit einer Toten muss sich ein 33-Jähriger wegen Mordes verantworten. Laut Anklage war der betrunkene Mann im März auf der Autobahn 3 bei Regensburg in falscher Richtung gefahren und frontal mit dem Auto einer 59-Jährigen zusammengestoßen. Die Frau starb noch am Unfallort. Der 33-Jährige überlebte schwer verletzt. Beim Auftakt des Mordprozesses vor dem Landgericht Regensburg machte er keine Angaben. Bei einer Verurteilung wegen Mordes droht ihm eine lebenslange Haftstrafe.
Zum Tatzeitpunkt saß der Angeklagte eine Haftstrafe wegen Drogendelikten ab, hatte aber Freigang. Schon wenige Stunden vor dem Unfall war der Mann aufgefallen, weil er Schlangenlinien gefahren war. Anschließend fuhr er auf die A 3. Laut Polizei steuerte er einen Parkplatz an, wendete dort und fuhr mit Tempo 120 entgegen der Fahrtrichtung zurück.
Kurz vor dem Unfall kam es laut Staatsanwaltschaft beinahe zu einem ersten Zusammenstoß, ein Autofahrer konnte dem 33-Jährigen knapp ausweichen. Die Anklage geht deshalb von vorsätzlichem Mord aus und wirft dem Mann vor, heimtückisch und mit gemeingefährlichen Mitteln einen Menschen getötet zu haben. Der Angeklagte soll nicht nur betrunken gewesen sein, sondern auch Drogen genommen haben. Einen Führerschein hatte er nicht. dpa