Gemeindefinanzierung: Kommunen klagen
Die Städte Münster und Blomberg sowie die Gemeinde Hellenthal klagen gegen das Gesetz wegen ausbleibender Zuweisungen des Landes.
Münster. Es ist nur eine kleine Änderung im Gesetz, für die Stadt Münster hat sie jedoch weitreichende Folgen: Nach Ansicht der klagenden Stadt hat die Kommune 2015 rund 17,5 Millionen Euro zu wenig an Schlüsselzuweisungen vom Land erhalten, weil bestimmte Rückerstattungen seitdem auf die Steuerkraft angerechnet werden. „Das ist Geld, das uns im Haushalt gefehlt hat“, sagt Frank Möller, Experte für das Thema bei der Stadt. So mussten in der Folge etwa Investitionen in neue Bushaltestellen verschoben werden — außerdem wurden die Zuschüsse für ein Theater gestrichen. Ab morgen befasst sich nun der Verfassungsgerichtshof NRW mit dem Thema. Münster und zwei weitere Kommunen haben gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz 2015 Verfassungsbeschwerde eingereicht.
Neben Münster sind auch Blomberg (Kreis Lippe) und die Gemeinde Hellenthal in der Eifel der Ansicht, dass die Gesetzesänderung sie in ihrem Recht auf kommunale Selbstverwaltung verletzt. Zankapfel ist der Paragraf 9 des Gesetzes zur Berechnung der Schlüsselzuweisungen vom Land. Dort wurde festgelegt, dass Rückerstattungen aus dem sogenannten Einheitslastenabrechnungsgesetz für den Aufbau der neuen Länder zur Steuerkraft der Kommunen hinzugezählt werden.
„Durch die Berücksichtigung dieser Gelder hat sich unsere Steuerkraft erhöht und wir bekommen weniger Schlüsselzuweisungen vom Land“, klagt Möller. Das ist nach Ansicht der Kommunen verfassungswidrig. Erst hätten sie zu viel Geld zum Aufbau der neuen Bundesländer abgeführt und nun wirke sich die Rückzahlung für sie auch noch negativ aus. Sie sehen darin eine unzulässige Vermischung der Einheitslasten mit der Gemeindefinanzierung.
Das Land sieht das anders: „Aus unserer Sicht werden hier Sachverhalte und Zeiträume miteinander verglichen, die gar nicht in Beziehung miteinander gesetzt werden dürfen“, erklärt Prof. Johannes Hellermann, Prozessbevollmächtigter des Lands.
Das 2010 verabschiedete Einheitslastenabrechnungsgesetz legt fest, wie viel Kosten die Kommunen in NRW am Aufbau der neuen Bundesländer übernehmen müssen. 2013 wurde es geändert, nachdem der Verfassungsgerichtshof NRW Teile davon für verfassungswidrig erklärt hatte — für einige Kommunen gab es Rückerstattungen.
Durch die Änderung des Gemeindefinanzierungsgesetzes seien jene Kommunen benachteiligt, die mal Schlüsselzuweisungen vom Land erhalten und mal nicht, erläutert Ramona Hörnchen, Kämmerin der Gemeinde Hellenthal. Nach einer Zählung von Möller sind von rund 400 NRW-Kommunen insgesamt 26 betroffen. Am Dienstag wird in dem Streit ums Geld erst mal nur verhandelt. Seine Entscheidung will der Verfassungsgerichtshof erst später verkünden. lnw