Gericht: Skurriler Prozess um den toten Kater Schlemil
Frauchen soll 1500 Euro Strafe an Tierschützer zahlen.
Düsseldorf. Schlemil und Donatella, zwei Europäisch Kurzhaar-Katzen, kaufte Marlies M. im November vor zwei Jahren bei einem Tierschutzverein. Die Miezen bekam die 58-Jährige nur unter der Voraussetzung, dass sie in der Wohnung gehalten werden. Das hat die Düsseldorferin offenbar nicht getan. Noch schlimmer: Schlemil soll sogar im Katzenhimmel angekommen sein, weil er von einem Auto überfahren wurde.
Nun allerdings fährt der Tierschutzverein die Krallen aus und verklagt Marlies M. auf eine Vertragsstrafe von 1500 Euro. Außerdem soll die Frau Donatella wieder herausgeben, bevor das Tier ein ähnlich tragisches Schicksal erleidet wie der Kater.
Denn Marlies M. hatte einen Vertrag unterzeichnet, als sie die Katzen abholte. Darin stand ausdrücklich, dass Schlemil und Donatella nicht als Freigänger gehalten werden dürfen. Für jeden Verstoß gegen den Vertrag wurde eine Strafe von 500 Euro vereinbart. Sollte einer Katze etwas zustoßen, hätte Marlies M. dies dem Verein binnen kurzer Frist mitteilen müssen.
Doch dann erfuhr der Verein durch Zufall, dass Schlemil bei einer Tierregistrierungs-Organisation als vermisst gemeldet war. Die Vereinsvorsitzende rief bei der Mutter von Marlies M. an, die bestätigt haben soll, dass die Katzen Freigänger sind und Schlemil sogar überfahren worden sein soll. Gleich 1500 Euro Strafe soll die Düsseldorferin nun zahlen. Jeweils 500 Euro, weil Schlemil und Donatella nicht in der Wohnung gehalten wurden. Und weitere 500 Euro, weil das Verschwinden des Katers nicht gemeldet wurde. Der Zivilprozess beginnt am Donnerstag vor dem Düsseldorfer Amtsgericht.