Hambacher Forst Gericht stoppt Rodung des Hambacher Forst - erst mal
Münster · Das Oberverwaltungsgericht Münster hat einen vorläufigen Rodungsstopp im Hambacher Forst verfügt.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat einen vorläufigen Rodungsstopp im Hambacher Forst verfügt. Die Richter entsprachen damit am Freitag in einem Eilverfahren dem Antrag des Umweltverbandes BUND. Der Energiekonzern RWE will in den kommenden Monaten mehr als die Hälfte des verbliebenen alten Waldes fällen.
Demo für Samstag verboten
Nach dem Verbot der für Samstag geplanten Demonstration von Umweltschützern am Hambacher Forst sind die Juristen am Zug. Der BUND kündigte am Donnerstabend einen Eilantrag am Verwaltungsgericht Aachen und am Bundesverfassungsgericht an.
„Wir werden uns gegen diese empörende Einschränkung unseres Demonstrationsrechtes wehren“, sagte der Sprecher der Umweltschutzorganisation, Dirk Jansen, am Donnerstagabend auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. „Hier geht es darum, den friedlichen und gewaltlosen Protest auszubremsen.“
Zu der Demonstration gegen die Rodung und den anschließenden Kohleabbau waren bis zu 20.000 Menschen erwartet worden. „Die örtlich zuständigen Sicherheitsbehörden sehen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit“, hieß es zur Begründung am Donnerstagabend.
Zur Begründung des Verbots teilte die Polizei mit, die Versammlungsfläche habe sich in den vergangenen Tagen immer wieder geändert, weil sich keiner der privaten Grundstückseigentümer bereit erklärt habe, eine Fläche zur Verfügung zu stellen. „Damit konnte auch die erforderliche Sicherheitskonzeption nicht zeitgerecht erstellt werden“, erklärte die Polizei.
Für die geplante Protestkundgebung von Umweltverbänden gegen die Rodungen und den anschließenden Braunkohleabbau wollten weder der Energiekonzern RWE, der Eigentümer der Waldflächen ist, noch lokale Landwirte Flächen zur Verfügung stellen, sagte BUND-Sprecher Dirk Jansen.