Gericht und Anwalt streiten um Mordprozess ohne Angeklagten
München (dpa) - Im Mordprozess um die Todesschüsse auf einen Staatsanwalt in Dachau will das Münchner Landgericht notfalls ohne den Angeklagten verhandeln.
Der schwer kranke 55-Jährige habe eine medizinische Behandlung abgelehnt und damit seine Abwesenheit vom Verfahren selbst verschuldet, sagte der Vorsitzende Richter Martin Rieder am Montag zum Prozessauftakt. Wahlverteidiger Maximilian Kaiser legte dagegen Beschwerde ein - der Prozess wurde bis diesen Dienstag unterbrochen. Das Oberlandesgericht muss nun entscheiden, ob tatsächlich ohne den beinamputierten Mann verhandelt werden darf.
Der 55-Jährige ist wegen Mordes und dreifachen versuchten Mordes angeklagt. Der insolvente Transportunternehmer hatte am 11. Januar im Dachauer Amtsgericht vor mehreren Zeugen den 31 Jahre alten Staatsanwalt erschossen. Er musste sich damals wegen nicht bezahlter Sozialversicherungsbeiträge verantworten.
Der Richter verlas damals gerade sein Urteil von einem Jahr Haft auf Bewährung, als der Mann eine ins Gericht geschmuggelte Pistole zog und feuerte. Tödliche Schüsse trafen den Staatsanwalt, der an dem Tag nur für einen Kollegen eingesprungen war. Laut Anklage wollte der gerade Verurteilte auch den Richter töten, der mit dem Protokollführer und der damaligen Anwältin des Mannes unter die Richterbank flüchtete. Die Anwältin ist Nebenklägerin.
Die Ehefrau und der Vater des erschossenen Juristen verfolgten gefasst den ersten Prozesstag. Eltern, Schwester und Frau des Opfers sind ebenfalls Nebenkläger.
Laut Staatsanwaltschaft hat der Todesschütze kürzlich bei einer richterlichen Anhörung am Krankenbett die Tat im Wesentlichen eingeräumt. Als Motiv habe er „Hass auf die Justiz“ wegen vieler verlorener Verfahren angegeben.
Der Prozess begann am Montag in Abwesenheit des an Diabetes erkrankten Angeklagten. Ihm wurden in der Untersuchungshaft beide Beine abgenommen, die zweite Amputation liegt nur gut zwei Wochen zurück. Für ihn war eigens ein Bett im Gerichtssaal aufgebaut worden. Er musste jedoch wegen einer Infektion nochmals operiert werden.
„Der Angeklagte hat seine Verhandlungsunfähigkeit vorsätzlich und schuldhaft herbeigeführt“, sagte Richter Rieder. „Die neuerliche Operation hätte verhindert werden können, wenn der Angeklagte nicht den medizinisch notwendigen Wechsel des Verbandes und ebenso den Wechsel der Bettwäsche abgelehnt hätte.“ Der Angeklagte sei laut Gutachter eine „schwierige Persönlichkeit“ mit „oppositionellen trotzigen Zügen“. Auch wenn der Mann bald wieder verhandlungsfähig wäre, sei eine Fortsetzung seines Verhaltens und somit eine baldige erneute Verhandlungsunfähigkeit zu erwarten.
Wahlverteidiger Kaiser sagte, sein Mandant habe klargestellt, dass er eine Verhandlung in Abwesenheit nicht wolle. Kaiser hatte zuvor den Vorwurf erhoben, sein Mandant sei „vonseiten Dritter getäuscht“ worden, um die Einwilligung zur Amputation „zu erschleichen“.
In der Untersuchungshaft habe der damals übergewichtige und zuckerkranke 55-Jährige eine Behandlung ebenso abgelehnt wie eine angemessene Ernährung, berichtete der Sachverständige Malte Ludwig. Er habe Milch, Chips und Schokolade zu sich genommen. Statt früher 160 wiege er nun 80 Kilogramm. „Ich hatte den Eindruck, dass er keinen aktiven Suizid begehen will“, sagte Ludwig. Passiv habe er offenbar diese Entwicklung hingenommen. Insgesamt hat das Gericht mehr als 60 Zeugen benannt.
Der Tod des Staatsanwalts löste bundesweit eine Debatte über die Sicherheitsvorkehrungen in Justizgebäuden aus. In Bayern wurde mehr Personal eingestellt; Sicherheitsschleusen und lückenlose Kontrollen an den Eingängen sollen Mitarbeiter und Bürger schützen.