Gericht verurteilt Geisterfahrer wegen Mordes
Tübingen (dpa) - Er wollte sich vermutlich das Leben nehmen - doch stattdessen riss er einen unschuldigen Familienvater in den Tod: Ein 35-jähriger Geisterfahrer ist am Donnerstag wegen Mordes zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden.
Außerdem ordnete das Landgericht Tübingen die anschließende Sicherungsverwahrung an. Der 35-Jährige war im vergangenen Frühling in falscher Richtung über die Schnellstraße von Reutlingen nach Stuttgart gerast. Als er in das Auto einer Familie krachte, starb der 43-jährige Fahrer - der Täter überlebte schwer verletzt. Gutachter sind skeptisch, ob der psychisch kranke Täter jemals wieder in Freiheit leben könnte, ohne eine Gefahr für die Allgemeinheit darzustellen.
Der 10. April 2011 war ein sonniger Frühlingstag. Der 43-Jährige hatte sich gleich am Morgen mit seiner Frau und seiner elfjährigen Tochter auf den Weg zu einem Sonntagsbesuch in Tübingen gemacht. Doch bei Pliezhausen (Kreis Reutlingen) kam der Familie in einer leichten Rechtskurve plötzlich mit 150 Kilometern pro Stunde der Geisterfahrer entgegen und prallte ungebremst in ihr Auto.
Die Tat selbst war für die Richter vergleichsweise leicht zu rekonstruieren. Viele Zeugen hatten den Geisterfahrer gesehen und einen riesigen Schreck bekommen. Doch die Frage, weshalb der 35-Jährige in falscher Richtung über die vierspurige Bundesstraße raste, hat die Schwurgerichtskammer wochenlang beschäftigt.
Der 35-jährige selbst hatte immer bestritten, absichtlich oder gar in Selbstmord-Absicht zum Geisterfahrer geworden zu sein. Wochenlang hatte deshalb ein psychiatrischer Gutachter versucht herauszufinden, was damals im Kopf des Mannes vorgegangen war. Der 35-Jährige behauptete vor Gericht, er habe sich an jenem Tag verfahren und völlig die Orientierung verloren. Dann fühlte er sich von der Rockergruppe Hells Angels verfolgt. Und auf einmal habe er dann gemerkt, „dass etwas nicht stimmt“ - dass er in falscher Richtung auf der vierspurig ausgebauten Bundesstraße unterwegs war.
Doch der Gutachter hielt das nicht für glaubwürdig, und die Richter schlossen sich dieser Einschätzung an. Im Leben des 35-Jährigen hätten sich immer mehr Probleme angehäuft, schließlich fürchtete er, von seiner Freundin verlassen zu werden. „Er wollte so nicht mehr weiterleben“, sagte der Vorsitzende Richter. Also habe er sich zu der Geisterfahrt entschlossen. Dass er dabei auch andere Menschen in Lebensgefahr brachte, habe er einfach in Kauf genommen.
Nachdem der 35-Jährige schon mehrmals wegen schwerer Straftaten verurteilt worden war und viele Jahre in einer geschlossenen Psychiatrie verbrachte, haben Psychiater kaum noch Hoffnung für seine Zukunft. Den Mann so weit zu therapieren, dass er keine Gefahr mehr für andere Menschen sei, schien dem psychiatrischen Gutachter in dem Prozess fast ausgeschlossen. An der Sicherungsverwahrung habe deshalb kein Weg vorbeigeführt, sagte der Vorsitzende Richter.
Der Angeklagte verfolgte die Urteilsverkündung wie schon den gesamten Prozess völlig teilnahmslos. „Das ist aus Ihrer Sicht sicherlich ein hartes Urteil“, sagte der Vorsitzende Richter zum Schluss. „Sie haben schwere Schuld auf sich geladen.“ Die Ehefrau und die Tochter des Opfers leiden bis heute an den Verletzungen, die sie bei dem Unfall damals erlitten haben. Noch größer aber sei das seelische Leid der Hinterbliebenen, betonte der Richter an die Adresse des 35-Jährigen. „Ihre Familie ist zerstört worden.“