#4U9525 Germanwings: Kein Schmerzensgeld für Crew
Anwalt beklagt Ungleichbehandlung von Opfern.
Düsseldorf. Die Crew-Mitglieder der im März abgestürzten Germanwings-Maschine sollen offenbar posthum kein Schmerzensgeld erhalten. Das bestätigte der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Christof Wellens, der die Eltern von mehreren Germanwings-Mitarbeitern vertritt, am Dienstag unserer Zeitung.
Die Lufthansa hatte angekündigt, jedem der getöteten Insassen des Fluges ein Schmerzensgeld in Höhe von 25 000 Euro für erlittene Todesängste zu zahlen. Da der Anspruch vererbbar ist, geht das Schmerzensgeld auf die Angehörigen über. Ausgenommen von dieser Regelung sollen aber Besatzungsmitglieder sein. Da es sich um einen Arbeitsunfall handele, sei in ihrem Fall die Berufsgenossenschaft zuständig, sagt das Unternehmen.
„Diese Ungleichbehandlung ist nicht nachvollziehbar“, kontert Rechtsanwalt Wellens. „Wir haben eine Vorsatztat und dafür gibt es die volle Haftung.“ Zudem gehöre die Zahlung von Schmerzensgeldern nicht zu den Aufgaben einer Berufsgenossenschaft.
Ein Sprecher der Fluggesellschaft teilte mit, dass Unternehmen werde „auch in Zukunft dafür Sorge tragen, dass den Angehörigen der Opfer der Crew in Summe keine materiellen Nachteile gegenüber den Angehörigen der Passagiere der 4U 9525-Katastrophe beim Schadensersatz entstehen.“
Bislang haben die Angehörigen aller Opfer, auch der Germanwings-Angestellten, 50 000 Euro Soforthilfe erhalten. Aus einer Unfallversicherung für Mitarbeiter sollen sie weitere 50 000 Euro erhalten. Wie alle anderen nahen Angehörigen auch haben sie bereits ein persönliches Schmerzensgeld von 10 000 Euro erhalten. Die Familien der Crew-Mitglieder kämen somit auf eine Kompensation in Höhe von 120 000 Euro.