Geruchsbelästigung durch „Pferdesalbe“: Mieter muss Wohnung räumen
Nicht immer verbreiten Nachbarn Wohlgerüche. Eine Vermieterin in Bonn mochte den Geruch von Pferdesalbe aus einer Wohnung nicht mehr hinnehmen. Ihrer Räumungsklage gab das Amtsgericht Bonn Recht. Der 83 Jahre alte Mieter muss sich nun eine neue Wohnung suchen.
Bonn (dpa). Weil ein 83-jähriger Mieter aus Bonn sich seit Jahren mit „Pferdesalbe“ einreibt und der Geruch das Wohnhaus verpestet, muss er nach 54 Jahren aus seiner Drei-Zimmer-Wohnung ausziehen. Das Bonner Amtsgericht gab am Donnerstag der Räumungsklage der 89-jährigen Vermieterin statt.
Die Rentnerin hatte geklagt, weil sie von dem Geruch Kopfschmerzen bekomme und deswegen auch nicht mehr schlafen könne. Es sei erwiesen, so die Mietrichterin im Urteil, dass aus der Wohnung des Mieters unerträgliche Gerüche - ein Gemisch von Pferdesalbe, altem Schuhputzzeug und Reinigungsmitteln - kommen, die durchs Treppenhaus ins ganze Haus ziehen.
Dies hatte auch ein eigens vom Gericht bestellter Geruchsgutachter im Prozess bestätigt. Der Bitte, die Türen und Fenster immer geschlossen zu halten, sei der Mieter nicht nachgekommen. Laut Urteil stellt die extreme Geruchsbelästigung eine nicht unerhebliche Vertragsverletzung dar, eine Kündigung sei somit gerechtfertigt.
Mehrere Mieter waren in der Vergangenheit bereits ausgezogen. Die Zeugen hatten den „süßen und modrigen Geruch“ beklagt, es sei unmöglich gewesen, ihren Balkon über der Wohnung des alten Herrn zu benutzten.
Wegen des hohen Alters und der Gebrechlichkeit des Mannes hat ihm die Richterin noch eine Räumungsfrist von einem Jahr gewährt. Für den Mieter sei es sicher nicht leicht, eine neue Wohnung zu finden, hieß es im Urteil.