Zudem schrieb er: „Das ist mein „Wenn du raus kommst, bin ich in Rente“-Blick.“
Das Landgericht Rostock hatte im April 2015 zwei Männer unter anderem wegen erpresserischen Menschenraubs zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Während des Verfahrens sah der Anwalt eines Angeklagten das Foto des Vorsitzenden Richters auf dessen Facebook-Seite und stellte einen Befangenheitsantrag. Das Landgericht lehnte den Antrag zunächst mit der Begründung ab, der Internetauftritt des Richters betreffe ausschließlich dessen persönlichen Lebensbereich und sei offensichtlich humoristisch geprägt. Die beiden Männer legten Revision ein und bekamen in Karlsruhe Recht. Das Verfahren muss neu aufgerollt werden.
Nach Ansicht der Karlsruher Richter dokumentiert der Inhalt der öffentlich zugänglichen Facebook-Seite eine Haltung des Richters, die Anlass zur Sorge gebe, dass er seine Strafverfahren nicht objektiv beurteile, sondern Spaß an der Verhängung hoher Strafen habe.