Böhmermann vor Gericht? Zweifel an Strafverfahren wachsen

Berlin (dpa) - Satiriker Jan Böhmermann steht mittlerweile unter Polizeischutz. Seine TV-Sendung fällt diese Woche aus. Und möglicherweise muss der ZDF-Moderator vor Gericht.

Foto: dpa

Ein Strafverfahren wird im Auswärtigen Amt aber kritisch gesehen. „Wir sind skeptisch, ob das Strafrecht der richtige Weg sein kann“, verlautete aus dem Umfeld von Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD). Die Türkei verlangt strafrechtliche Konsequenzen gegen Böhmermann wegen seines „Schmähgedichts“ über Staatschef Recep Tayyip Erdogan.

Die Bundesregierung prüft, ob sie die Staatsanwaltschaft ermächtigt, den ZDF-Satiriker wegen Beleidigung eines Staatsoberhaupts zu verfolgen. Erdogan hat außerdem in Mainz, dem Sitz des ZDF, als Privatperson einen Strafantrag wegen Beleidigung gestellt. „Von einer Hängepartie hat niemand etwas“, hieß es aus dem Außenministerium. Regierungssprecher Steffen Seibert hatte am Montag gesagt, die Prüfung werde ein paar Tage, aber nicht Wochen dauern. Für eine Strafverfolgung ist in Fällen der möglichen Beleidigung von Organen oder Vertretern ausländischer Staaten laut Strafgesetzbuch eine entsprechende Ermächtigung vonseiten der Bundesregierung nötig.

Grimmepreisträger Böhmermann hatte das umstrittene Gedicht in seiner Sendung „Neo Magazin Royale“ vom 31. März vorgelesen. Es handelt unter anderem von Sex mit Tieren, Kinderpornografie und transportiert Klischees über Türken. Damit wollte er nach eigener Darstellung den Unterschied zwischen in Deutschland erlaubter Satire und verbotener Schmähkritik deutlich machen, wie er in seiner Sendung erläutert hatte.

Das provozierte Protest aus der Türkei und etliche Strafanzeigen. Inzwischen steht Böhmermann unter Polizeischutz. „Ein Streifenwagen steht vor der Tür“, sagte ein Polizeisprecher am Dienstag in Köln. Der Diskussion über die Grenzen der Satire dürfte das weiteren Auftrieb geben.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) wies am Dienstag auf die Bedeutung von Meinungs- und Kunstfreiheit in Deutschland hin: „Diese Grundwerte gelten unbeschadet aller politischen Probleme, die wir miteinander besprechen“, sagte sie mit Blick auf den mit der Türkei geschlossenen Flüchtlingspakt.

SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann sagte, seine Partei sei bereit, Paragraf 103 im Strafgesetzbuch abzuschaffen, der die Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter regelt. Darüber könne der Bundestag bereits in der nächsten Sitzungswoche Ende des Monats entscheiden.

SPD-Vize Ralf Stegner forderte auf Twitter: „Finger weg von unserer Freiheit der Meinungsäußerung, Presse, Kunst und Kultur! Gilt für Potentaten anderswo, aber auch für Bundeskanzlerin!“ CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt mahnte zur Mäßigung. „Ich glaube, dass wir das Ganze nicht überhöhen sollten. Das soll sich nicht zu einer Staatsaffäre ausweiten“, sagte sie am Dienstag in Berlin.

Anton Hofreiter, Fraktionsvorsitzender der Bundestagsfraktion der Grünen, sagte am Dienstag: „Wer in seinem eigenen Land die Menschenrechte mit Füßen tritt und die Meinungsfreiheit einschränkt, der hat keinen Anspruch darauf, dass er Unterstützung bekommt bei der Verfolgung von Beleidigungen gegenüber seiner Person.“

FDP-Vorsitzender Christian Lindner kritisierte die Bundesregierung ebenfalls: „Die Bundeskanzlerin hat Deutschland bei der Bewältigung des Zustroms von Flüchtlingen von der Türkei abhängig gemacht.“ Deutschland dürfe nicht länger von der Laune eines Despoten abhängig sein.

Oliver Welke, ZDF-Moderator der satirischen „heute-show“, attackierte die Kanzlerin: Zu einem „Fall Böhmermann“ sei die Sache erst geworden, als sich Angela Merkel (CDU) dazu habe zitieren lassen, sagte Welke der „Bild“-Zeitung (Dienstag). „Ein großer Fehler, der ihr hoffentlich leidtut.“ Merkel hatte über ihren Regierungssprecher mitteilen lassen, dass sie Böhmermanns Schmähgedicht „bewusst verletzend“ finde.

In Deutschland ist eine Mehrheit gegen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft: 54 Prozent der Befragten finden laut einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov die Ermittlungen gegen den Satiriker „ganz und gar nicht angemessen“. Lediglich 6 Prozent befürworten sie. Auch die Reaktion der Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sehen die Befragten kritisch: 41 Prozent finden, dass Merkels Äußerung über Böhmermanns Beitrag nicht angemessen war.

Nach Einschätzung des Hamburger Medienrechtlers Stefan Engels hat der Fall das Zeug, durch alle Instanzen bis vors Bundesverfassungsgericht zu gehen. Am Ende müsse das höchste deutsche Gericht womöglich Grenzen völlig neu definieren, sagte Engels. „Ich habe einen Fall in dieser Zuspitzung noch nicht erlebt.“ Das Spannende daran sei, dass Böhmermann Erdogan mit seinem „Schmähgedicht“ nach eigener Aussage gar nicht schmähen, sondern lediglich ein Beispiel dafür geben wollte, wie eine Schmähung aussehen würde.

Eine Klärung in Karlsruhe ist Zukunftsmusik. Zunächst könnte die Staatsanwaltschaft Mainz den Strafantrag Erdogans aber unabhängig von einer Entscheidung aus Berlin weiterverfolgen. Eine mögliche Beleidigung im Sinne des Paragrafen 185 ff. Strafgesetzbuch (StGB) sei auch ohne eine Ermächtigung der Bundesregierung verfolgbar, teilte Oberstaatsanwalt Gerd Deutschler am Dienstag mit. Bei der Staatsanwaltschaft in Mainz gingen immer mehr private Strafanzeigen ein. Die Zahl liege inzwischen in deutlich dreistelliger Höhe.

Böhmermann könnten also durchaus rechtliche Schritte drohen. Wegen all dieser Aufregung hat er seine Satireshow für diese Woche abgesagt, in Abstimmung mit seiner Produktionsfirma und auch mit dem ZDF, wie ein Sprecher des Senders bestätigte.