Paragraf 103 Majestätsbeleidigung in Deutschland nicht mehr strafbar

Berlin (dpa) - Majestätsbeleidigung ist in Deutschland nicht mehr strafbar. Das teilte der Bundesrat mit.

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Die Länderkammer hatte nach eigenen Angaben den Anstoß für die Streichung des Paragrafen 103 aus dem Strafgesetzbuch gegeben. Dieser hatte die Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten unter besondere Strafe gestellt; es drohten bis zu drei Jahre Gefängnis.

Der Passus war in die Schlagzeilen geraten, nachdem der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan auf Basis dieses Paragrafen gegen den Fernsehmoderator Jan Böhmermann vorgegangen war. Das Strafverfahren um dessen „Schmähgedicht“ wurde allerdings eingestellt.