Sterbehilfe Neuer Anlauf zur Regelung der Sterbehilfe gefordert

Berlin · Seit Jahren wird um eine mögliche gesetzliche Regelung der Sterbehilfe gerungen - bisher ergebnislos. Bewegt sich etwas nach der vorgezogenen Bundestagswahl?

Helmut Frister, Vorsitzender des Deutschen Ethikrats.

Foto: dpa/Wolfgang Kumm

Der neue Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Helmut Frister, wirbt für einen neuen Anlauf zu einer gesetzlichen Regelung der Sterbehilfe in Deutschland. „Wir müssen rechtlich und ethisch respektieren, dass jemand freiwillig aus dem Leben scheidet“, sagte der Düsseldorfer Rechtsprofessor der „Rheinischen Post“. Es müsse aber stets geprüft werden, ob dies eine frei verantwortliche Entscheidung sei. Aus seiner Sicht sei eine gesetzliche Regelung für das Verfahren nötig.

Die FDP-Rechtspolitikerin Katrin Helling-Plahr sagte mit Blick auf die vorgezogene Neuwahl, der nächste Bundestag müsse sich eine gesetzliche Regelung dringend erneut zur Aufgabe machen. „Wir brauchen endlich Rechtssicherheit für Betroffene, Angehörige sowie Ärztinnen und Ärzte“, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. „Ich möchte, dass jeder Mensch die Chance hat, sein Lebensende so zu gestalten, wie er es für sich selbst als würdig empfindet. Daneben muss der Staat jedem, der Suizidgedanken hat, die helfende Hand reichen.“

Im Bundestag hatten im Juli 2023 zwei Entwürfe für einen gesetzlichen Rahmen mit Bedingungen und Voraussetzungen für die Sterbehilfe keine Mehrheit bekommen. Eine Gruppe um Helling-Plahr und Renate Künast (Grüne) zielte darauf, Ärzten Medikamenten-Verschreibungen unter Voraussetzungen außerhalb des Strafrechts zu ermöglichen. Abgelehnt wurde auch der andere Vorschlag einer Gruppe um Lars Castellucci (SPD) und Ansgar Heveling (CDU) für eine striktere Regelung im Strafgesetzbuch.

Hintergrund der Initiativen war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das ein Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe im Strafgesetzbuch 2020 gekippt hatte – weil es das Recht auf selbstbestimmtes Sterben verletzte. Dabei hat geschäftsmäßig nichts mit Geld zu tun, sondern meint eine auf Wiederholung angelegte Handlung. Der Gesetzgeber ringt seitdem um eine mögliche Regelung, die Missbrauch ausschließt.

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, forderte, der neue Bundestag müsse das Handeln von Sterbehelferinnen und Sterbehelfern strafrechtlich in den Blick nehmen. Sie allein hätten zweifelsfrei sicherzustellen, dass ein Suizid selbstbestimmt gewünscht sei. „Um die Autonomie der Sterbewilligen zu wahren, muss die gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung in jedem Fall unter Strafe gestellt werden. Denn wo Geld fließt, geht die Autonomie verloren.“

(dpa)