Justiz Überforderte Justiz: Richterbund warnt vor dramatischem Personalmangel

Die Justiz verliert laut dem Deutschen Richterbund in den kommenden Jahren mehr als 10.000 Richter und Staatsanwälte. Schon jetzt seien die Gerichte überfordert.

Es heißt, die Mühlen der Justiz mahlen langsam. Die Situation könnte sich in den kommenden Jahren noch verschärfen.

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Berlin. Der Deutsche Richterbund (DRB) hält das Vertrauen in den Rechtsstaat wegen der starken Belastung der Justiz für gefährdet. „Wenn vier von fünf Bürgern in Umfragen sagen, die Justiz sei zu langsam und drei von vier Befragten die Gerichte für überlastet halten, dann liegt der politische Handlungsbedarf auf der Hand“, sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn im Gespräch mit unserer Zeitung.

„Wenn die Politik hier nicht aktiv wird, droht der Rechtsstaat zu erodieren“. Um die Bürger effektiv vor Kriminalität zu schützen und einen zügigen Rechtsschutz zu gewähren, seien 2000 zusätzliche Richter und Staatsanwälte nötig, so Rebehn.

„Die schon heute sehr angespannte Situation wird sich in den kommenden zehn bis 15 Jahren noch deutlich verschärfen, denn auf die deutsche Justiz rollt eine gewaltige Pensionierungswelle zu“, warnte der Verbandschef.

So würden rund 40 Prozent aller Juristen bundesweit bis 2030 aus dem Dienst ausscheiden. Die Justiz verliere damit mehr als 10.000 Richter und Staatsanwälte. „Gleichzeitig ist die Zahl der Nachwuchsjuristen seit Jahren rückläufig“, klagte Rebehn. Eine vorbeugende Personalpolitik müsse deshalb jetzt und nicht erst in zehn Jahren beginnen. Nötig sei ein Bund-Länder-Pakt für den Rechtsstaat, um die Personallücken in der Justiz rasch zu schließen und den anstehenden digitalen Umbruch in den Gerichten zu bewältigen.

Besonders alarmierend sei, dass die Gerichte immer wieder Angeklagte aus der Untersuchungshaft entlassen müssten, weil ihre Strafverfahren unvertretbar lange dauerten, erklärte Rebehn.

Erst kürzlich war bekannt geworden, dass in Berlin die Haftbefehle gegen drei Islamisten wegen bandenmäßigen Drogenhandels aufgehoben werden mussten, weil die U-Haft zu lange dauerte. In der Regel dürfen nicht mehr als sechs Monate zwischen Haftbefehl und Eröffnung des Hauptverfahrens liegen.