Weiteres Vorgehen Das haben Bund und Länder zu Corona und Hochwasser besprochen

Berlin · Bundesregierung und Bundesländer haben sich auf das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie verständigt. Auch die Höhe des Hilfsfonds und weitere Maßnahmen nach dem Juli-Hochwasser im Westen Deutschlands wurden vereinbart.

Michael Müller (SPD, l-r), Regierender Bürgermeister von Berlin und Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz, Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Markus Söder (CSU), Ministerpräsident von Bayern, geben nach der Ministerpräsidentenkonferenz eine Pressekonferenz.

Foto: dpa/Christian Mang

Diese Vereinbaren haben Bund und Länder in der Runde getroffen:

TESTS

Vom Bund finanzierte kostenlose Bürgertests soll es ab 11. Oktober nicht mehr geben. Begründung: Es gibt die kostenlose Impfung. Für Schwangere, Kinder und Jugendliche unter 18 sowie andere Menschen, für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt, sollen Antigen-Schnelltests aber kostenlos bleiben.

„3G-REGEL“

Für bestimmte Einrichtungen und Freizeitangebote soll, wie auch heute schon in manchen Bereichen, spätestens ab 23. August grundsätzlich gelten: Nur Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete haben Zutritt. Das soll in Kliniken, Pflegeheimen, Fitnessstudios, Schwimmbädern, Friseuren, Hotels und in Innenräumen etwa in Restaurants oder bei Veranstaltungen der Fall sein.

Der Test darf nicht älter als 24 Stunden (Antigen-Test) oder 48 Stunden (PCR) sein. Ausgenommen von der Regel sind Kinder bis sechs Jahren und Schüler, da an Schulen sowieso weiter regelmäßig getestet werden soll. Und die „3G-Regel“ kann ausgesetzt werden, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Kreis „stabil“ unter 35 liegt.

CORONA-INDIKATOREN

Im Bund-Länder-Beschluss wird die Zahl der Krankenhausaufnahmen wegen Covid-19 als „wichtige Größe zur Beurteilung des Infektionsgeschehens“ bezeichnet. Daneben wird betont, dass Bund und Länder „alle Indikatoren, insbesondere die Inzidenz, die Impfquote, und die Zahl der schweren Krankheitsverläufe sowie die resultierende Belastung des Gesundheitswesens berücksichtigen“, um die Corona-Maßnahmen gegebenenfalls anzupassen.

IMPFAUFRUF

An die Bevölkerung wird „eindringlich“ appelliert, „schnellstmöglich die bestehenden Impfangebote“ wahrzunehmen. Arbeitgeber werden aufgerufen, ihre Beschäftigten dabei zu unterstützen, etwa durch Impfangebote über Betriebsärzte und Freistellungen für Impftermine.

REISEN

Geimpfte und Genesene müssen nach Rückreise aus einem Hochrisikogebiet auch weiterhin nicht in Quarantäne. Als Hochrisikogebiet gelten Regionen mit besonders hohen Fallzahlen oder in denen „Anhaltspunkte eines gefährlichen Infektionsgeschehens vorliegen“, wie es beim Bundesgesundheitsministerium heißt.

MASKEN

In öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen sollen weiterhin medizinische Schutzmasken (OP oder FFP2) „verbindlich vorgeschrieben“ sein. Alle vier Wochen soll das überprüft werden. Allerdings hatte Sachsen bereits die Maskenpflicht beim Einkaufen bei niedriger Inzidenz aufgehoben.

FEIERN UND VERANSTALTUNGEN

Einschränkungen, wie eine begrenzte Teilnehmerzahl für Clubs und Partys, sind weiter möglich, Hygienekonzepte müssen vorgelegt werden. In Fußballstadien und bei Sportveranstaltungen mit mehr als 5000 Zuschauern soll maximal die Hälfte der Plätze der Veranstaltungsstätte oder des Stadions besetzt werden. Die Höchstzahl der Zuschauer soll bei 25 000 liegen.

ARBEIT

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wird noch einmal über den 10. September hinaus verlängert. Sie verpflichtet Unternehmen zu Hygieneplänen und zum Angebot von Tests für Beschäftigte.

VERLÄNGERUNG VON CORONA-HILFEN

Die bisher bis Ende September laufenden Wirtschaftshilfen (Überbrückungshilfe III Plus) und die Erleichterungen zum Zugang für das Kurzarbeitergeld sollen verlängert werden.

EPIDEMISCHE LAGE

Sie wird vom Bundestag festgestellt und gibt dem Bund das Recht, direkt Verordnungen etwa zu Tests und Impfungen zu erlassen. Auch Maßnahmen wie Maskenpflicht oder Kontaktbeschränkungen, die die Länder festlegen können, beziehen sich laut Infektionsschutzgesetz auf die Feststellung dieser Lage. Bund und Länder formulieren vorsichtig und bitten in ihrem Beschluss den Bundestag „zu erwägen“, die epidemische Lage über den 11. September hinaus zu verlängern.

HOCHWASSERHILFE

Der Bund beteiligt sich mit zunächst 400 Millionen Euro an den Soforthilfen der betroffenen Länder für Bürgerinnen und Bürger in Notlagen. Darüber hinaus wird ein Fonds für den Wiederaufbau in den Hochwassergebieten in Höhe von 30 Milliarden Euro aufgelegt. Das Bundeskabinett soll diesen am kommenden Mittwoch beschließen.

HOCHWASSERWARNUNG

Nach dem misslungenen Warntag 2020 hatte der Bund im Frühjahr 88 Millionen Euro zugesagt, damit in Kommunen Sirenen instandgesetzt oder wieder aufgebaut werden. Das soll nun vorangetrieben werden. Außerdem sollen Menschen in Gefahrenbereichen, die sich in einer entsprechenden Funkzelle mit ihrem Handy aufhalten, künftig per Textnachricht gewarnt werden. Dafür soll ein sogenanntes Cell-Broadcasting-System eingeführt werden. Mobilfunkmasten werden entsprechend „technisch angepasst“, heißt es im Beschluss.

(dpa)